Vor dem Hintergrund der breiten Debatte um das ACTA-Abkommen hat die Europäische Kommission beschlossen, das "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen" (ACTA) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Dies hat EU-Handelskommissar Karel de Gucht am Mittwoch in Brüssel bekanntgegeben.
Der Europäische Gerichtshof wird über mögliche in dem Abkommen enthaltene Verletzungen europäischer Grundrechte befinden. EU-Handelskommissar De Gucht äußerte Verständnis für die Sorge vieler Bürger um eine Beschneidung der Grundrechte und Internetfreiheit. "Daher müssen nun Fakten die Diskussion bestimmen und nicht Gerüchte", betone der Kommissar.
Das ACTA trägt zur internationalen Zusammenarbeit für eine wirksame Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums bei. Insbesondere für international tätige Firmen hat das ACTA entscheidende Bedeutung. Viele von ihnen sind immer wieder Verletzungen oder dem Diebstahl ihrer Urheberrechte, Handelsmarken, Patente, Geschmacksmuster und geographischen Angaben durch die organisierte Kriminalität betroffen.
cla/LTO-Redaktion
EU-Kommission : . In: Legal Tribune Online, 22.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5614 (abgerufen am: 26.04.2025 )
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