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Gutscheinlösung: EU for­dert Bares für Ver­brau­cher

13.05.2020

Schreibtisch mit Unterlagen, PC und Mensch mit Geldscheinen in der Hand

(c) stock.adobe.com - MARTA

Rückerstattung oder Gutschein? Die Meinung der EU-Kommission ist eindeutig. Einigne EU-Staaten verpflichten Verbraucher allerdings dazu, Gutscheine zu akzeptieren. Brüssel droht nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren.

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Die Europäische Kommission pocht auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen und will gegen EU-Staaten vorgehen, die sich darüber hinwegsetzen. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen seien mehrere EU-Staaten angeschrieben worden, sagte Exekutiv Vizepräsidentin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Sie sprach vom "ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens". 

Auch Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg. 

Vestager räumte ein, dass Reiseveranstalter und Airlines wegen der Pflicht zur Erstattung in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten. Vestager meint, dass Gutscheine helfen könnten und daher attraktiver werden sollten. Dies könne dadurch geschehen, dass der Gutschein flexibel gestaltet werde, dass zusätzliche Leistungen in Aussicht gestellt werden oder dass Regierungen für die Gutscheine garantieren. Dennoch gelte: "Der Ausgangspunkt ist, dass europäische Verbraucher ein Recht auf Erstattung haben. Punkt". 

Verkehrskommissarin Adina Valean stellte klar, dass die versendeten Schreiben jedoch eher eine Ermutigung darstellen sollten. Es handele sich noch nicht um das offizielle Schreiben zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Es sollten Briefe an alle 27 Staaten gehen, um sie zur Einhaltung von EU-Recht aufzufordern. Setzen die Staaten aber EU-Recht nicht durch, würden wahrscheinlich schon sehr bald Verfahren gestartet. 
 
vbr/LTO-Redaktion


Mit Materialen der dpa 

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Gutscheinlösung: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41607 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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