Die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten sowie vier weitere Länder auf den Zustand ihrer Rechtsstaatlichkeit hin überprüft. In Deutschland laufe vieles gut, Anlass zur Sorge gäben jedoch unter anderem Angriffe auf Journalisten.
Die EU-Kommission hat am Dienstag ihren sechsten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Bericht besteht aus einer Mitteilung zur Gesamtlage in der EU und einzelnen Länderkapiteln sowie spezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. Insgesamt habe sich die Lage in vielen Mitgliedstaaten positiv entwickelt, heißt es. Sorgenkind Nummer 1 bleibt Ungarn.
Wie schon im Jahr 2024 deckt der Bericht auch dieses Jahr nicht nur die 27 Mitgliedstaaten ab, sondern enthält auch vier Länderkapitel, die den Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gewidmet sind. Der jährlich erscheinende Bericht ist Teil des EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus und deckt vier Themenbereiche ab: nationale Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.
Zur Lage der Justiz in Deutschland findet die Kommission lobende Worte: Diese werde sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen weiterhin als unabhängig wahrgenommen. Ausdrücklich hervorgehoben wird von der Kommission die in der vergangenen Wahlperiode durchgeführte Stärkung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): "Es wurde eine Reform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet, mit der bestimmte Garantien für seine Funktionsweise und Unabhängigkeit im Grundgesetz verankert wurden."
Weiter "Herausforderungen" bei der Richterbesoldung
Als nur mäßig gelungen wertet die Kommission indes die Anstrengungen Deutschlands, seine Richter und Staatsanwälte besser zu vergüten. Ihre schlechte Bezahlung war der Kommission bereits 2024 sauer aufgestoßen. Im 2025er-Bericht heißt es nun: "Bezüglich der Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden zwar einige Schritte unternommen, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich." Auch bei der Digitalisierung der Justiz läuft aus Sicht Brüssels nicht alles rund: "Die Digitalisierungsmaßnahmen im Justizwesen werden mit Unterstützung durch ein mehrjähriges Investitionsprogramm fortgesetzt, wenngleich sie in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden."
Zusammenfassend stellt die Kommission jedoch lobend fest, dass die Justiz "insgesamt weiterhin effizient funktioniert". Besonders betont wird, dass in Deutschland ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher "Massenverfahren" eingeführt worden sei. Gemeint ist das "Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof", über das LTO seinerzeit ausführlich berichtet hatte.
"Keine systemischen Schwächen bei der Korruptionsbekämpfung"
Auch in puncto Korruptionsbekämpfung bewertet die EU-Kommission die Lage in Deutschland eher positiv: "Korruption auf hoher Ebene wird bekämpft, und es wurden keine systemischen Schwächen festgestellt." Allerdings verweist die Kommission in diesem Zusammenhang auch auf eine Reihe von Vorhaben, die in Deutschland nicht vorankommen. Unter anderem heißt es: "Die geplante Überarbeitung des strategischen Rahmens Deutschlands zur Korruptionsbekämpfung und der Regelung für Zuwendungen in der Bundesverwaltung steht noch aus."
Medienberichten zufolge stellt sich die Bundesregierung im EU-Ministerrat am schärfsten gegen die geplante Anti-Korruptionsrichtlinie. Nach einem Bericht des Spiegel hat Deutschland einen Prüfvorbehalt für die Richtlinie eingelegt. Überdies werde von der Bundesregierung abgelehnt, dass jede EU-Regierung eine Strategie zur Bekämpfung von Korruption erstellen muss.
"Legislativer Fußabdruck muss vorangetrieben werden"
In puncto Beeinflussung von Politikern durch Lobbyisten würdigte die EU-Kommission zwar Fortschritte beim Lobbyregister, kritisierte aber auch, dass in Deutschland maßgebliche Gesetze noch ausstünden: "Die Arbeiten zur Schaffung eines umfassenden legislativen Fußabdrucks, insbesondere für den Bundestag, müssen noch vorangetrieben werden, um die Transparenz in einem Umfeld, das von einer starken Interessenvertretung der Wirtschaft geprägt ist, weiter zu erhöhen." Einige Mängel bestünden auch nach wie vor bei der Durchsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte für Abgeordnete und Regierungsbeamte sowie im Bereich der Parteien- und Wahlkampffinanzierung.
Nach Ansicht der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International (TI) fällt die Bewertung Deutschlands durch die Kommission an dieser Stelle zu positiv aus: “Der politische Fußabdruck existiert nur auf dem Papier. Die Auswertung unserer Allianz für Lobbytransparenz zeigt, dass die Ministerien die Umsetzung weitgehend verweigern. Ein in der Praxis gelebter Fußabdruck ist aber wesentlich, um den Einfluss von Interessenvertretern auf Gesetze und Verordnungen offenzulegen”, so eine Sprecherin gegenüber LTO.
Die Initiative Lobbycontrol mahnte im Gespräch mit LTO, dass Deutschland die Hinweise und Empfehlungen der EU-Kommission ernst nehmen müsse.* Zwar seien insbesondere unter der Ampel-Regierung einige wichtige Fortschritte mit Blick auf Transparenz- und Integritätsregeln erreicht worden. Zugleich seien jedoch vor der Bundestagswahl Wahlkampfspenden in Rekordhöhe und zum Teil aus dubiosen Quellen eingegangen, erklärte ein Sprecher. “Ohne eine Obergrenze für Spenden an Parteien sehen wir weiterhin große Risiken der unzulässigen oder gar illegalen Einflussnahme. Insgesamt muss die Kontrolle und Durchsetzung der Regeln und Gesetze deutlich besser werden. Eine unabhängige Stelle mit eigenen Ermittlungsbefugnissen, ähnlich der französischen Hohem Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben, wäre auch hierzulande wichtig.”
Angriffe auf Journalisten
Unterdessen moniert Brüssel, dass Deutschland zwar seine Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Hinblick auf mehr Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen modernisiert habe. Allerdings seien Änderungen, mit denen die Haftung juristischer Personen und die entsprechenden Sanktionen verschärft werden, um Auslandsbestechung wirksamer zu bekämpfen, zum Ende der vorangegangenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen worden.
Kritisch analysiert die Kommission auch das Schutzniveau von Medienschaffenden in Deutschland: So sei der allgemeine Rahmen für den Schutz Journalisten zwar gut, jedoch gäben "Berichte über physische Angriffe Anlass zur Sorge". Außerdem wird moniert, dass das Verfahren zur Schaffung eines Informationsrechts der Presse in Bezug auf Bundesbehörden nicht weiter vorangekommen sei, "da die Arbeit an dem Gesetzesentwurf durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages zum Erliegen kam."
Sorgenkinder Ungarn und Slowakei
Im Vergleich zu anderen Staaten steht Deutschland jedoch mit der Bewertung durch die EU-Kommission gut dar.
Sorgen bereiten Brüssel vor allem Ungarn und die Slowakei. In Ungarn gebe es in puncto Rechtsstaatlichkeit weiterhin gravierende Mängel. In mehreren zentralen Bereichen, insbesondere beim Schutz der Zivilgesellschaft, der Unabhängigkeit der Justiz und im Kampf gegen Korruption, gebe es weiterhin kaum Fortschritte, stellen die EU-Prüfer fest.
Von den acht Empfehlungen aus dem Vorjahr habe Budapest nur in einem Bereich die Vorschläge umgesetzt und spürbare Verbesserungen erzielt, nämlich bei der Vergütung von Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten. "Da ist also noch viel Arbeit vor uns mit Ungarn", sagte Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen.
Zudem moniert der Bericht fehlende Fortschritte bei der Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene. Die Zahl der Verurteilungen sei rückläufig, Entscheidungen von Staatsanwälten würden nur unzureichend überprüft und wichtige Reformen wie neue Lobbyregeln blieben bislang aus. Auch das Umfeld für unabhängige Medien sei weiter angespannt – unter anderem wegen selektiver Informationsvergabe und Ermittlungen gegen Journalisten.
Deutlich kritischer als in den Vorjahren fällt auch die Bewertung über die Slowakei aus. Zwar habe die Regierung nach intensiven Gesprächen mit der Kommission Teile der Strafrechtsreform überarbeitet und neue Pläne zur Korruptionsbekämpfung angekündigt. Gleichzeitig aber haben sich dem Bericht zufolge zentrale Bedenken in der Praxis bestätigt: Mehrere hochrangige Korruptionsfälle seien verjährt oder heruntergestuft worden. Auch beim Zugang zu Informationen und bei der Sicherheit von Journalisten habe sich die Lage verschlechtert.
Auch in mehreren anderen EU-Staaten stellt die Kommission Rechtsstaatlichkeitsprobleme fest, etwa wegen mangelnder Transparenz in Gesetzgebungsverfahren, Angriffen auf unabhängige Medien oder Defiziten bei der Parteienfinanzierung. In einigen Fällen kritisiert die Behörde eine zunehmende Belastung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch neue Auflagen und eingeschränkten Zugang zu Entscheidungsprozessen.
*Anmerkung der Redaktion: Statement wurde nachträglich am Tag des Erscheinens, 17:50 Uhr, ergänzt.
Mit Material von dpa
EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57624 (abgerufen am: 13.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag