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Justizbarometer: EU vergleicht Justizsysteme der Mitgliedstaaten

28.03.2013

Die Europäische Kommission stellte am Mittwoch erstmalig ein Justizbarometer vor, das eine systematische Übersicht über die Arbeitsweise der Justizsysteme aller Mitgliedstaaten gibt. Deutschland bewegt sich überwiegend im oberen Drittel der Statistik. An einer Stelle belegt es jedoch den vorletzten Platz vor Griechenland.

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Der Bericht soll außerdem zu effektiven Justizsystemen in der EU und damit zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum beitragen. "Eine hochwertige, unabhängige und leistungsfähige Justiz trägt wesentlich zu wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bei", unterstrich Kommissionsvizepräsident Olli Rehn. Deshalb seien schwerpunktmäßig die Parameter der Justiz untersucht worden, die zur Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas beitragen. Dazu gehörte insbesondere die Effizienz der Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichte.

Das Justizbarometer diene dazu, "die EU und ihre Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um eine leistungsfähigere Justiz im Dienste der europäischen Bürger und Unternehmen unterstützen", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Bei der Untersuchung habe sich aber gezeigt, dass die Dauer der Gerichtsverfahren sich erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheide.

Während Verfahren außerhalb des Strafrechts in Dänemark deutlich unter 100 Tagen dauern, muss man in Portugal mit durchschnittlich mehr als 1.000 Tagen rechnen. Auch bei der Anzahl der anhängigen Verfahren je 100 Einwohner gibt es europaweit erhebliche Unterschiede. Während sich dieser Wert in den meisten Mitgliedstaaten zwischen null und drei bewegt, sind es in Italien annährend sieben.

Wenn eine niedrige Verfahrensabschlussquote und eine wachsende Zahl anhängiger Fälle zusammenkommen, spitze sich die Problematik zu. Alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung könnten hingegen die Verfahrensdauer verkürzen und die Gerichte entlasten.

Deutschland befindet sich, was die Verfahrensdauer und die Abschlussquoten betrifft, überwiegend im oberen Drittel wieder. Lediglich bei der Anzahl der anhängigen verwaltungsrechtlichen Verfahren je 100 Einwohner belegt Deutschland vor Griechenland den vorletzten Platz.

asc/LTO-Redaktion

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Justizbarometer: EU vergleicht Justizsysteme der Mitgliedstaaten . In: Legal Tribune Online, 28.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8432/ (abgerufen am: 21.01.2021 )

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Kommentare
  • 01.04.2013 11:04, <a target="_blank" href="http://blog.strafrecht.jurion.de" >blog.strafrecht.jurion.de</a>

    blog.strafrecht.jurion.de verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/04/kein-aprilscherz-was-ist-ein-justizbarometer/"> LTO:</a>

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  • 01.04.2013 19:21, <a target="_blank" href="http://www.juraforum.de" >www.juraforum.de</a>

    www.juraforum.de verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext: <br /><a target="_blank" href="http://www.juraforum.de/forum/recht-politik-und-gesellschaft/vergleichstest-justiz-434261#post1094340">http://www.lto.de/recht/nachrichten/...rfahrensdauer/</a>

    <a target="_blank" href="http://www.juraforum.de" >www.juraforum.de</a>
  • 04.04.2013 17:28, Senatssekretär FREISTAAT DANZIG

    Deutsches Recht gebrochen und wer garantiert, das Geflecht aus Lügen zu beseitigen? Die Justiz ist in einem Verfall, da Eingriffe in Hoheitsrechte durch Besatzer und Nichtregierungsparlamente verfassungswidrig agieren! Selbst das Kriegsergebnis, in Nürnberg mißachtet in Sachen RESTITUTION des FREITSAAT DANZIG und die Besatzungsfragen dauern über 80 Jahre an! Die Fragen zum anerkannten und international geltendem Recht erübrigen sich, da die nachgeborenen des Deutschen Reich nun als Unbelehrbare und Rechte hingestellt werden! Nicht mehr Zeitgemäß, also auch des Erbe würdig zu leben! Nicht zu vergessen den Verdienst eines Abgeordneten, der auch noch angeblich immun ist!

    Senatssekretär FREISTAAT DANZIG
  • 04.04.2013 19:28, eono

    Das glaube ich gern.
    Bei den zurückgewiesenen und nicht bearbeiteten "Beschwerden"
    die schon deshalb "sinnlos" sind weil sich die meist Herren Kollegen
    decken müssen und ihre Stadt sauber dargestellt sehen wollen und ihr Land
    Und wenn und da Alle die ganze Nation: ab ins "oberste Drittel!"
    Mich überzeugt diese Statistik denn darum handelt es sich doch wohl
    nicht so ganz.

    eono
  • 06.04.2013 07:32, Gerhard Krause

    Es interessiert mich, wie Deutschalnd bei den finanzgerichtlichen Verfahren steht. Sie müssten zu den Verwaltungsverfahren gehören, wenn sie keine gesonderte Kategorie bilden. Eine Differenzierung wäre aber sinnvoll.

    Gerhard Krause
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