EU-Verordnung: Aus­nahmen für Covid-19-Arzn­ei­mittel

15.07.2020

Die EU will schnell einen Impfstoff gegen das Coronavirus finden. Dafür hat der Rat nun eine Verordnung verabschiedet, wonach klinische Versuche ausnahmsweise auch ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden können.

Die Europäische Union will die Entwicklung und den Einsatz eines Impfstoffs gegen das Coronavirus beschleunigen. Wie der Rat der Europäischen Union am Dienstagabend mitteilte, werden deswegen vom kommenden Samstag an Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können. Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch gilt, wenn Mitgliedstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommentierte: "Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht." Ein Impfstoff gegen Covid-19 werde dringend benötigt.

Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Covid-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von Covid-19 feststellt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Verordnung: Ausnahmen für Covid-19-Arzneimittel . In: Legal Tribune Online, 15.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42201/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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