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EU-Expertenbericht: Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

13.07.2026

Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild).

Auch für Kinder im Schulalter empfehlen die EU-Experten nur einen beaufsichtigten und eingeschränkten Zugriff auf Soziale Medien. picture alliance/dpa | Marcus Brandt

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

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Von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Experten empfehlen, den Zugang zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren in allen Mitgliedsländern zu beschränken. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste sollte bis zu dieser Altersgrenze nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgen, heißt es in einem in Brüssel vorgestellten Bericht. Die Experten sprechen sich dafür aus, dass Mitgliedsländer über eine EU-weite Basisregelung hinaus auch höhere Altersgrenzen festlegen können.

Ab 13 sollten Jugendliche zunehmend selbstständig Zugang zu altersentsprechenden Social-Media-Angeboten haben, sagte der Co-Autor des Berichts, Jörg Fegert. Solche Zugänge müssten aber standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen vorsehen, fügte der ärztliche Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm hinzu. Für Kleinkinder raten die Fachleute bis zu einem Alter von zwei Jahren gänzlich von der Nutzung ab.

Familienministerin Prien hofft auf EU-Regelung 

Von der Leyen sagte, man müsse einen schrittweisen Zugang für verschiedene Altersgruppen in Betracht ziehen. Die deutsche Politikerin kündigte bei der Vorstellung des Berichts einen Vorschlag der Kommission nach dem Sommer an. Details nannte von der Leyen zunächst nicht. Man werde den Bericht nun sorgfältig lesen.

Der Vorschlag ist auch für die deutsche Debatte entscheidend, da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik die vorrangige Gesetzgebungskompetenz hat. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hofft auf eine europäische Regelung, wie ein Sprecher in Berlin nach der Präsentation der EU-Expertenempfehlungen sagte. "Das wäre natürlich am besten, wenn es eine europäische Lösung gäbe." Wenn es die nicht gebe, sei die Ministerin aber "sehr offen für eine nationale Regelung". Der Sprecher verwies insofern auf die erst wenige Wochen alten Empfehlungen einer deutschen Expertenkommission.

Die CDU-Politikerin gilt als Verfechterin strengerer Regeln für die Nutzung von sozialen Medien durch Minderjährige. Der Bericht gibt ihr jetzt weitere Argumente dafür. Die Kommissionspräsidentin sagte, es werde immer deutlicher, dass die Einführung strengerer Vorgaben nötig sei.

Digital Services Act bei Plattformregulierung vorrangig

Deutschland darf zwar seiner Bevölkerung vorschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt sind; dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Wer die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen und ihnen die Rolle der Torwächter (Gatekeeper) geben will, ist aber auf Rückendeckung aus Brüssel angewiesen, denn primär ist die EU-Kommission für die Regulierung der großen Plattformen zuständig.

Die Brüsseler Behörde kann aktuell von den Betreibern verlangen, dass sie bestimmte Altersgrenzen auch technisch durchsetzen. Einzelne Mitgliedsländer können keine neuen Regeln erlassen, die mit EU-Recht kollidieren. Frankreich muss seinen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren deshalb nach Ansicht der EU-Kommission nun ändern.

Ganz neu wären Altersgrenzen und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz nicht. Beliebte Plattformen wie YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter die europäische Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Deren Art. 28 zum "Online-Schutz Minderjähriger" verpflichtet die Online-Riesen, "geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen" zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen. 

Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Zwar läuft deshalb bereits ein Verfahren der Brüsseler Behörde gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta. Die Experten sprechen sich in ihrem Bericht aber dafür aus, die bestehenden Regeln konsequenter durchzusetzen.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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EU-Expertenbericht: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60414 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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