Ob per SMS, E-Mail oder Handystandort: Nahezu jeder Straftäter hinterlässt heutzutage elektronische Spuren. Die Mehrheit der EU-Staaten will deswegen jetzt die Zugriffsrechte von Ermittlern deutlich stärken - gegen den Willen Deutschlands.
Ermittler sollen zur Verfolgung schwerer Straftaten einfacher Zugriff auf E-Mails und Chat-Mitteilungen aus anderen EU-Ländern erhalten. Die Justizminister der EU-Staaten sprachen sich am Freitag in Brüssel mehrheitlich dafür aus, neue Regeln für die länderübergreifende Datenfreigabe zu schaffen. Sie sehen vor, dass Dienstanbieter wie die Telekom künftig innerhalb von zehn Tagen auf Auskunftsanträge aus dem EU-Ausland antworten müssen. In Notfällen sogar innerhalb der ersten sechs Stunden.
Derzeit müssen sich Ermittler in der Regel viel länger gedulden, bis sie elektronische Beweismittel (E-evidence) aus anderen EU-Staaten bekommen. Bei einer Europäischen Ermittlungsanordnung beträgt die Frist nach Angaben der EU-Kommission 120 Tage und bei einem Rechtshilfeverfahren sogar zehn Monate.
Deutschland: Der Zweck heiligt nicht alle Mittel
Deutschland zeigte sich bei der Konferenz skeptisch und stimmte im EU-Ministerrat gegen den Vorschlag. Man teile das Ziel, die Verfahren zu beschleunigen, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). "Deutschland ist allerdings nicht einverstanden mit dem Weg, der dort beschritten wird." Als konkreter Kritikpunkt gilt die geplante Möglichkeit, dass künftig zum Beispiel polnische oder ungarische Ermittler ohne Einverständnis der deutschen Behörden bei der Telekom Informationen abfragen können.
"Wir wissen, die rechtsstaatlichen Prinzipien werden in der Europäischen Union nicht überall gleichermaßen gewahrt. (...) Wir halten deswegen das Vier-Augen-Prinzip für wichtig", sagte Barley. "Es kann nicht nur der Provider entscheiden, ob Daten herausgegeben werden, sondern der betroffene Mitgliedsstaat sollte das auch tun."
Befürworter der geplanten Reform weisen dagegen darauf hin, dass Ermittler auch zukünftig strenge Regeln befolgen müssen, wenn sie Daten von einem Provider in einem anderen EU-Staat anfragen. So müsse zum Beispiel ein Ermittler in seinem Heimatland erst eine richterliche Genehmigung beantragen, wenn er bei einem Provider im EU-Ausland Inhaltsdaten wie Texte, Videos oder Bilder abfragen will. Zudem sollen Daten nur dann direkt bei den Providern abgefragt werden können, wenn sich die Ermittlungen auf schwere Straftaten beziehen.
Der Vorschlag erlaubt den Zugriff auf elektronische Beweismittelfür alle Straftatbestände, solange sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren vorsehen. In Deutschland fällt darunter bereits eine Vorschrift wie der einfache Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch, in Polen aber auch beispielsweise die Abtreibung. Bei Terrorermittlungen oder bestimmten Cyberstraftaten sind Ausnahmen vorgesehen.
dpa/tik/LTO-Redaktion
EU-Justizminister zu E-evidence: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32613 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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