Die Europäische Kommission hat am Montag neue Datenschutzregeln für Telekommunikationsbetreiber und Internetdienstleister beschlossen. Die Vorschriften regeln vor allem die einzuhaltenden Verfahren bei einem Datendiebstahl oder Hackerangriff.
Die verabschiedeten Durchführungsmaßnahmen beinhalten überwiegend praktische Bestimmungen über die Umstände, Formen und Verfahren einer Meldepflicht von Datenschutzverletzungen. Sie sollen eine einheitliche Durchführung der Vorschriften über Datenschutzverstöße in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.
So müssen Unternehmen künftig zum Beispiel die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden über Datenschutz-Vorfälle informieren. Auch muss mitgeteilt werden, welche Daten genau betroffen sind, welche Maßnahmen das betroffene Unternehmen bereits in die Wege geleitet hat und welche Maßnahmen noch folgen sollen. Die Kommission will Unternehmen außerdem dazu bewegen, personenbezogene Daten zu verschlüsseln.
mbr/LTO-Redaktion
"Digitale Agenda" der EU: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9001 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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