Kommission stellt Leitlinien für autonomes Fahren vor: Im Zweifel für den Men­schen

von Maximilian Amos

21.06.2017

2/2: Blackbox soll Haftungsfragen erleichtern

Gleichwohl gesteht die Kommission ein, dass Maschinen "auf eine komplexe oder intuitive Unfallfolgenabschätzung nicht so normierbar" seien, dass sie die Entscheidung eines "sittlich urteilsfähigen, verantwortlichen Fahrzeugführers" ersetzen könnten.

Ziel müsse aber sein, solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu solle "das gesamte Spektrum technischer Möglichkeiten" ausgenutzt werden, einschließlich "intelligenter" Straßen-Infrastruktur.

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen, die möglicherweise Schäden anrichten, ist die nach der Haftung. Wer ist dafür verantwortlich, wenn eine Maschine scheinbar selbstständig eine Person oder eine Sache verletzt? Dazu forderte die Kommission, dass immer klar geregelt und erkennbar sein müsse, wer für die Fahraufgabe zuständig sei: der Mensch oder der Computer. Außerdem müsse dokumentiert und gespeichert werden, wer gerade fahre. So sieht es auch der im Januar verabschiedete Gesetzentwurf zum autonomen Fahren vor, der eine Blackbox in den Autos verlangt.

Datenhoheit soll gewährleistet bleiben

Im Übrigen gelten aber die Grundsätze der Produkthaftung. Daraus folge, so die Kommission, dass Hersteller oder Betreiber verpflichtet seien, ihre Systeme fortlaufend zu optimieren und auch bereits ausgelieferte Systeme zu beobachten und zu verbessern, wo dies technisch möglich und zumutbar sei.

Ein wichtiger Punkt, den die Experten ebenfalls behandelten, war die Frage der Datensouveränität, also welche Verkehrsdaten wann und an wen weiter gegeben werden. Dazu stellten sie fest, dass Fahrzeughalter grundsätzlich selbst über die Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten entscheiden können müssten. Einer "normativen Kraft des Faktischen", wie sie etwa beim Datenzugriff durch die Betreiber von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken vorherrsche, solle frühzeitig entgegengewirkt werden.

Zitiervorschlag

Maximilian Amos, Kommission stellt Leitlinien für autonomes Fahren vor: Im Zweifel für den Menschen . In: Legal Tribune Online, 21.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23246/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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