Trumps Zollpolitik beschäftigt die US-Justiz seit Wochen. Nun erklärte ein Gericht die Zölle für rechtswidrig. Doch ein Berufungsgericht setzte das Urteil vorläufig außer Kraft - noch am selben Tag.
Die Ereignisse überschlagen sich im amerikanischen Zollstreit. Am Donnerstagnachmittag (29.05., deutsche Zeit) entschied das Gericht für internationalen Handel in New York noch, dass die amerikanische Regierung keine Zölle erlassen dürfe. Sie habe dafür keine Kompetenz und könne sich nicht auf ein Notstandgesetz als Rechtsgrundlage berufen, so die Richter. Fast alle bisherigen Zölle sind in den Augen des Gerichts rechtswidrig und wurden aufgehoben. Für die Aussetzung der Zölle setzte das Gericht der Regierung eine mehrtägige Frist.
Die Entscheidung wurde durch das Weiße Haus scharf kritisiert. Laut Trump-Sprecherin Karoline Leavitt hätten die Richter ihre Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt des Präsidenten an sich zu reißen. Die Regierung wollte das nicht so stehen lassen. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein – mit Erfolg.
Noch am selben Abend (29.05., deutsche Zeit) hob das Berufungsgericht in Washington das Urteil auch schon auf. Es ließ verkünden, den Fall nun eingehend zu prüfen. Die gerichtliche Blockade der Zölle ist nun vorerst wirkungslos. Das Judikativorgan forderte alle Parteien auf, im Juni Stellungnahmen abzugeben.
Letztes Wort hat der Supreme Court
Das Berufungsgericht hat bisher noch nicht inhaltlich zu den Zöllen entschieden. Das Ergebnis ist noch offen, der Instanzenzug aber beschritten. Am Ende steht das oberste US-Gericht – der Supreme Court. Und der ist im Sinne des Präsidenten besetzt. Sechs der neun Richter sind dem republikanischen Spektrum zuzuordnen. Allerdings können auch konservative Richter entgegen Trumps Willen entscheiden.
Der US-Regierungschef könnte aber auch versuchen eine andere Rechtsgrundlage als das Notstandsgesetz für seine Zölle zu finden. Regierungssprecherin Karoline Leavitt hatte bereits angekündigt, dass dem Präsidenten auch andere rechtliche Befugnisse zustünden, mit denen er Zölle erlassen könne. Diese gelte es auszuloten. Allerdings könnte auch hiergegen wieder gerichtlich vorgegangen werden.
Deutschland und die EU können also erstmal nicht aufatmen. Eine finale Entscheidung steht noch aus. Sprecher aus Berlin und Brüssel wollten vorerst keine Kommentare zum laufenden Verfahren abgeben.
Um welche Zölle geht es?
Doch wie kam es überhaupt zu den Zöllen? Anfang April, am sogenannten “Tag der Befreiung” erließ der US-Präsident gleich zwei verschiedene Strafabgaben. Es wurden weitreichende wechselseitige Zölle für verschiedenste Handelspartner eingeführt. Hintergrund seien die Handelsdefizite mit den jeweiligen Ländern. Daneben erließ der Republikaner aber auch universelle Zölle von 10 Prozent auf alle Waren und Produkte, die in die USA eingeführt werden. Weil die amerikanischen Finanzmärkte aber stark absanken, setzte Trump die wechselseitigen Zölle später vorläufig wieder aus.
Der Rechtsstreit umfasst die wechselseitigen und die universellen Zölle, die aufgrund des Notstandgesetzes erlassen wurden. Trump hatte noch weitere Zölle auf die Einfuhr von Stahl, Aluminium und Autos erlassen, diese aber auf § 232 des Trade Expansion Acts aus 1962, nicht auf das Notstandgesetz gestützt.
Das Verfahren ist aber nicht das einzige, das wegen der Zölle geführt wird. Auch am Donnerstag unterlag die Regierung vor einem Bezirksgericht in Washington. Auch hier ist mit einer Berufung zu rechnen. Gegen die Zollpolitik von Donald Trump hat auch der kalifornische Bundesstaat bereits geklagt. Gouverneur und Generalstaatsanwalt sind der Auffasung, dass der Präsident mit der Einführung der Zölle seine verfassungsmäßigen Befugnisse überschreitet.
tw/LTO-Redaktion
Hat der Supreme Court das letzte Wort?: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57308 (abgerufen am: 06.06.2026 )
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