AG Berlin zu Mai-Krawallen: Flaschenwerfer muss 300 Euro Geldbuße zahlen

06.07.2012

Als "kleinen Mitläufer", der die wirklichen Gewalttäter befeuert, bezeichnete das Amtsgericht einen 19-jährigen, der in der Nacht zum 1. Mai zwei Flaschen auf Polizeikräfte geworfen hatte. Der Berliner muss 300 Euro Geldbuße zahlen.

Wegen schweren Landfriedensbruch hatte sich ein 19 Jahre alter Berliner zu verantworten. Er gestand, mit zwei Flaschen nach den Einsatzkräften der Polizei geworfen zu haben. Der Jugendrichter verwarnte den Mann und legte ihm eine Geldbuße von 300 Euro auf (AG Berlin, Urt. v. 05.07.2012, Az. 415 DS 59/12).

Der Berliner hatte am 1. Mai aus einer Gruppe von Randalierern aus etwa zehn Metern Entfernung auf Polizisten gezielt. Bisher war der Lehrling nicht wegen Straftaten aufgefallen. Er sei kein Gewalttäter und nur aus Neugier nach Kreuzberg gegangen. Er habe keine Erklärung für sein Verhalten.

Das Gericht vermutete, dass sich der 19-jährige von der Dynamik vor Ort mitreißen ließ. Es sei ein Problem, dass Mitläufer wie der Angeklagte die wirklichen Gewalttäter befeuerten, urteilte das Gericht.

In der Nacht zum Mai-Feiertag waren in Berlin 123 Menschen festgenommen worden. 124 Polizisten erlitten Verletzungen. Im Juni wurde in einem ersten Prozess ein 20-jähriger zu einem Jahr Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt.

una/dpa/LTO-Redaktion

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AG Berlin zu Mai-Krawallen: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6549 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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