Justiz mit Unterbringungsproblemen: In NRW muss erstmals eine Frau in Sicherungsverwahrung

10.09.2012

Bei der ersten Frau, der in der Landesgeschichte von Nordrhein-Westfalen die Sicherungsverwahrung droht, handelt es sich laut Gutachtern um eine sadistische Mörderin. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss des LG Krefeld hervor, das die Sicherungsverwahrung bestätigt hatte.

Die nordrhein-westfälische Justiz weiß nach dem Beschluss des Landgerichts (LG) Krefeld (Beschl. v. 23.08.2012, Az. 22 StVK 70/12) noch nicht, wo sie die Frau unterbringen wird, wie Justizsprecher Peter Marchlewski am Freitag der Nachrichtenagentur dpa gesagt hatte. In anderen Bundesländern befinden sich bereits Frauen in der Sicherungsverwahrung.

Die heute 56-Jährige hatte 1998 ihre Lebensgefährtin in einem Ferienhaus in Tunesien zu Tode gefoltert und ihre Leiche zerstückelt. Deswegen wurde sie 1999 in Bielefeld wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Strafhaft ist in wenigen Wochen beendet, gegen die Sicherungsverwahrung hat der Anwalt der Frau Beschwerde beim Düsseldorfer Oberlandesgericht eingelegt. Dort sind die Akten aber noch nicht eingetroffen, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte.

Die Verkäuferin war bereits 1994 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie eine junge Frau wie eine Sklavin gehalten und ebenfalls zu Tode gequält hatte. Damals war sie lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen befinden sich nach letztem Stand 105 Männer in Sicherungsverwahrung - ihre Zahl ist seit Jahren rückläufig.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Justiz mit Unterbringungsproblemen: In NRW muss erstmals eine Frau in Sicherungsverwahrung . In: Legal Tribune Online, 10.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7041/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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