Druckversion
Sonntag, 2.11.2025, 09:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ermittlungsverfahren-z-symbol-billigung-straftat-kriegsverbrechen
Fenster schließen
Artikel drucken
48178

Billigung eines Kriegsverbrechens: Immer mehr Ermitt­lungs­ver­fahren wegen "Z"-Sym­bols

19.04.2022

Ein Aufkleber eine einem Laternenpfahl, auf dem eine ukrainische Flagge zu sehen ist, wurde mit einem "Z" übermalt.

Ein Aufkleber eine einem Laternenpfahl, auf dem eine ukrainische Flagge zu sehen ist, wurde mit einem Z übermalt. Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser

Nicht nur bei prorussischen Autokorsos, sondern auch als Graffiti taucht das "Z"-Symbol vermehrt in Deutschland auf. Viele Bundesländer halten das für strafbar, immer häufiger kommt es zu Ermittlungsverfahren.

Anzeige

In Deutschland wird immer öfter wegen des "Z"-Symbols ermittelt, das für die Unterstützung des russischen Krieges in der Ukraine steht. Wie eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei mehreren Landesbehörden ergab, wurden seit dem 24. Februar mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle gehe es um die Verwendung des "Z"-Symbols. Da solche Verfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl weitaus höher liegen.

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Es steht für "za pobedu" ("Für den Sieg"). Auch außerhalb des Kriegsgebietes wird es auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt, es gilt als Unterstützungssymbol für Russland. Wann das "Z" als Symbol strafbar ist, hat Prof. Dr. Ulrich Stein bereits im März auf LTO erläutert.

Die Reaktionen aus der Politik stimmen überein. "Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte 'Z' sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheißen", sagte etwa Niedersachsen Innenminister Boris Pistorius.

NRW: Polizei soll "Z"-Meldungen grundsätzlich nachgehen

Mehrere Bundesländer haben strafrechtliche Konsequenzen angekündigt, wenn das Symbol auch in Deutschland gezeigt werden sollte. In Nordrhein-Westfalen hat Innenminister Herbert Reul die Polizei angewiesen, in diesen Fällen einzuschreiten, um den Beamten Handlungssicherheit zu geben.

Das NRW-Innenministerium betonte, dass immer eine Einzelfallprüfung durch die zuständigen Staatsanwaltschaften erforderlich sei. Beim Verwenden des "Z"-Symbols könne eine Strafbarkeit nach § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) wegen der Billigung von Straftaten - zumindest im Sinne eines Anfangsverdachts - in Betracht kommen, da das Zeichen die Solidarisierung mit Russlands Krieg in der Ukraine zum Ausdruck bringen solle. In Verbindung mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und §§ 7-13 Völkerstrafgesetzbuch (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Verbrechen der Aggression durch einen Angriffskrieg) sei ein Verhalten strafbar, wenn dieses Verhalten geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Hiervon könne möglicherweise auch die öffentliche Billigung der russischen Kriegshandlungen durch das Verwenden des "Z"-Symbols erfasst sein, so das Ministerium weiter.

Laut RND-Umfrage bei Innen- und Justizministerien sowie Landeskriminalämtern wurden allein in Sachsen-Anhalt seit Kriegsbeginn mindestens 19 Verstöße gegen § 140 StGB erfasst; in 17 dieser Fälle sei es laut Landesinnenministerium um die Verwendung des "Z"-Symbols gegangen. In Hamburg seien mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden, in 16 davon sei es ebenfalls um das "Z"-Symbol gegangen. In Nordrhein-Westfalen seien dem Landesinnenministerium 37 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 140 bekannt, bei 22 Vorgängen gehe es um das "Z"-Symbol.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Billigung eines Kriegsverbrechens: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48178 (abgerufen am: 08.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Ermittlungsverfahren
    • Russland
    • Straftaten
    • Ukraine-Krieg
Das Bild zeigt einen Mann, der nachdenklich wirkt, während er über kontroverse Themen spricht, möglicherweise im Kontext rechtlicher Diskussionen. 01.11.2025
Podcast - Die Rechtslage

Bolz-Tweet / Diskriminieren in Gottes Namen / Jura-Noten-Irrsinn:

"Im Fall Bolz ist vor allem die Empörung unver­hält­nis­mäßig"

Einmal Provozieren auf Twitter und die Polizei kommt nach Hause? Dürfen die Kirchen bei Bewerbern diskriminieren? Horror-Noten und Willkürverdacht - wie fair ist das Jura-Studium? Dies und mehr in Folge 45 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.
 

Artikel lesen
Das Bild zeigt die markanten Kuppeln der Russisch-Orthodoxen Kirche in Estland, umgeben von kulturellen Symbolen. 01.11.2025
Religion

Streit um die Russisch-Orthodoxe Kirche in Estland:

Ein­fluss­nahme im Namen Gottes?

Estland hat ein Gesetz verabschiedet, um den Einfluss der russisch-orthodoxen Kirche auf das geistliche Leben in dem baltischen EU- und Nato-Land zu regulieren. Doch dem Präsidenten geht das zu weit, er hat das Staatsgericht angerufen.

Artikel lesen
Wahlplakat von Ulrich Oehme 31.10.2025
Bundestag

VG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten:

Kein Bun­des­tags­aus­weis für Ex-AfD-Abge­ord­neten

Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. Einer von ihnen, Ulrich Oehme, ging per Eilantrag dagegen vor und scheiterte nun: Seine engen Kontakte zu Russland seien zu bedenklich.

Artikel lesen
Petra Berg am Mikrofon 30.10.2025
Pressefreiheit

Saarland macht Vorschlag für die JuMiKo:

Poli­ti­ker­be­lei­di­gung auf Jour­na­listen aus­weiten

Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) drängt darauf, Angriffe auf Medienschaffende zielgerichteter im StGB zu ahnden. Unter anderem soll der umstrittene Tatbestand der Politikerbeleidigung auf Journalisten ausgedehnt werden.

Artikel lesen
Anwalt in Robe schaut traurig zu Boden (Symbolbild) 30.10.2025
Betrug

BGH zum Berufsrecht:

Ver­ur­teilter Jurist darf nicht wieder Anwalt werden

17 Jahre nach einer Verurteilung wollte ein Jurist wieder Anwalt sein. Einfach Zeit verstreichen zu lassen, reicht aber nicht aus, um nach dem Berufsrecht wieder des Anwaltsberufs würdig zu sein, so der BGH. Man müsse es aufrichtig wollen.

Artikel lesen
Polizeibeamte stehen vor der Tür eines Hanauer Wohnhauses (Symbolbild) 28.10.2025
Durchsuchung

Äußerungsdelikte im Internet:

Wann sind Haus­durch­su­chungen zulässig?

Sowohl beim Habeck-Meme als auch bei Bolz ordnete der Ermittlungsrichter eine Hausdurchsuchung an. Ist das bei Äußerungsdelikten verhältnismäßig? Was erhoffen sich Ermittler davon? Und macht eine Abwendungsbefugnis einen Unterschied?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) – Straf­recht mit Schwer­punkt Aus­lie­fe­rungs­recht und...

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straft­recht...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH