Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen eingestellt. Die Behörde hatte die Ermittlungen aufgrund einer Strafanzeige eines ehemaligen Mitarbeiters aufgenommen.
Die Kieler Staatsanwaltschaft war gegen die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig Holstein auf die Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters einem Anfangsverdacht des Betruges bei der Abrechnung von Förderprojekten nachgegangen. "Die Ermittlungen bestätigten diesen Verdacht weitestgehend nicht", bilanzierte die Staatsanwaltschaft nun.
"Jeden konkreten Vorwurf, der mir genannt wurde, konnten wir schnell aufklären - die Behauptungen des Ex-Mitarbeiters waren aus der Luft gegriffen", erklärte Hansen am Dienstag zur Verfahrenseinstellung. "Allerdings hat sich die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen sehr viel Zeit gelassen: mehr als dreieinhalb Jahre! Dafür fehlt mir jedes Verständnis." Sie habe immer wieder darum gebeten, die Ermittlungen voranzubringen. "Vier Verzögerungsrügen habe ich eingereicht, doch jedes Mal blieben sie ohne Antwort und vor allem anscheinend ohne Effekt."
Auslöser des Verfahrens war laut Hansen ein Ex-Mitarbeiter, dessen Anstellung im Streit endete und der auch eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gehabt habe. Bei seinem Weggang habe er einem Bekannten in der Staatsanwaltschaft seine Strafanzeige übergeben und darin behauptet, drittmittelgeförderte Projekte würden vorsätzlich fehlerhaft abgerechnet.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Kein Abrechnungsbetrug in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Landesdatenschutzbeauftragte eingestellt . In: Legal Tribune Online, 26.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36107/ (abgerufen am: 29.03.2024 )
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