Der Thüringer Untersuchungsausschuss muss die geplante Vernehmung der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe erst beim BGH beantragen. Deshalb werde es dazu am Dienstag eine Sondersitzung des Gremiums geben, bestätigte ein Landtagssprecher am Montag entsprechende Medienberichte.
Der Ausschuss habe vergangene Woche von Bundesjustizministerium und Generalbundesanwalt erfahren, dass dieser Genehmigungsvorbehalt des Gerichts zu den Auflagen des Haftbefehls gehört, teilte der Sprecher mit. Der Ausschuss will im Gegensatz zum Bundestagsausschuss zu dem Thema Zschäpe anhören und hat sie für den 12. März geladen. Ihr Anwalt hatte dies als "absurd" bezeichnet, da Zschäpe weiter schweigen werde.
dpa/age/LTO-Redaktion
Zwickauer Terrorzelle: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5693 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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