Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Steffen Krach u.a. Vorteilsannahme vor. Während des Vergabeverfahrens für den Verkauf einer Klinik soll ein Bieter 9.900 Euro an die Berliner SPD gespendet haben. Krach weist alle Vorwürfe zurück.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach hat die Staatsanwaltschaft Hannover sich nun erstmals zu den konkreten Vorwürfen geäußert. Es gehe in zwei Fällen um den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme, teilte die Behörde am Donnerstagabend gegenüber LTO mit. Außerdem werde wegen des Anfangsverdachts von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch) in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 85 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ermittelt. Laut StA-Pressesprecherin Kathrin Stövker sind der Staatsanwaltschaft Mitte August Umstände bekannt geworden, die seit Anfang September Gegenstand von Ermittlungen sind.
Unterdessen wies der 47‑Jährige SPD-Politiker die Vorwürfe erneut "nachdrücklich zurück". "Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unbegründetheit der Vorwürfe das Ergebnis der Prüfung der Ermittlungsbehörden sein wird", sagte er am Donnerstagabend.
Er betonte weiter: "Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meinem Anwalt mitgeteilt, dass dort nur ein mich betreffendes Ermittlungsverfahren geführt wird." Darin gehe es um zwei Fragen: zum einen um eine Spende an den SPD-Landesverband Berlin, "die bei zwei Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren von mir gefordert worden sein soll". "Zum anderen geht es um eine behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit einem Bieterverfahren für eine Immobilie." Diese Vorwürfe seien unbegründet.
Auslöser wohl Spende während Bieterverfahren
Die strafrechtlichen Ermittlungen waren am Mittwoch bekannt geworden, mitten im Berliner Wahlkampf vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Die Behörde ließ Büroräume Krachs in Hannover, dessen Wohnung im Berliner Ortsteil Schöneberg und die SPD-Landesparteizentrale in Berlin-Wedding durchsuchen. Dabei sei Krachs Handy sichergestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Ermittlungen sollen nach früheren Aussagen Krachs im Zusammenhang mit seiner Zeit als Regionspräsident von Hannover stehen. Er hatte sich von diesem Amt ab dem 23. März 2026 beurlauben lassen – wegen des Wahlkampfs in Berlin.
Konkret gehe es bei den Anschuldigungen nach Krachs Einschätzung um ein Vergabeverfahren zur Nachnutzung eines Klinikgeländes in der Region Hannover. Krach war als Regionspräsident Chef des Aufsichtsrates der Klinik. In einem Bieterverfahren konkurrierten zwei Unternehmen um den Zuschlag. Einer der Bieter überwies laut Krach noch während des laufenden Verfahrens eine Spende in Höhe von 9.900 Euro an die Berliner SPD, deren kommissarischer Vorsitzender er zu dem Zeitpunkt bereits war. Er habe die Spende sofort zurücküberweisen lassen. Dies geschah nach seinen Angaben um den Jahreswechsel 2025/2026.
Brisant an dem Vorgang ist, dass Krach im Vergabeverfahren dafür eingetreten war, dem fraglichen Bieter den Zuschlag zu erteilen. Sein Ziel sei der Aufbau eines sogenannten Regionalen Gesundheitszentrums gewesen, das habe er den Menschen vor Ort versprochen, so Krach. Das von ihm favorisierte Unternehmen habe das garantiert und hohe Investitionen angekündigt. Am 19. Februar 2026 habe der Aufsichtsrat aber anders entschieden und dem zweiten Bieter den Zuschlag erteilt. Er habe sich bei der Abstimmung enthalten, so Krach.
An den Vertragsverhandlungen sei er nie direkt beteiligt gewesen, sagte er. Das habe die Geschäftsführung des Klinikums Region Hannover gemacht. "Ich habe persönlich keinen Kontakt mit diesem Unternehmer gehabt", versicherte Krach. Er habe zuletzt vor zwei bis zweieinhalb Jahren mit ihm in Verbindung gestanden. Während des Vergabeverfahrens habe es keinen persönlichen Austausch gegeben. Er habe nicht einmal eine Handynummer von ihm.
Rückhalt aus der SPD
Dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich nun negativ auf den SPD-Wahlkampf auswirken würden, räumte Krach ein. Er wolle eigentlich über inhaltliche Themen und die Herausforderungen für Berlin sprechen. "Das rückt jetzt leider alles in den Hintergrund."
Aus seiner Partei bekam Krach Rückhalt. Er habe die volle Solidarität und Rückendeckung, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) dem RBB. "Und das ist ganz klar, dass wir ihm hier in dieser Situation den Rücken stärken."
Krach habe eine Geldspende aus Niedersachsen zurückgewiesen, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. "Daran erkennt die Fraktion weder eine politische noch eine strafrechtliche Relevanz und findet zudem den zeitlichen Zusammenhang mit demokratischen Wahlen bedenklich."
Behörde prüft Disziplinarverfahren
Am Donnerstagabend wurde bekannt, dass die Kommunalaufsicht in Niedersachsen auch Vorermittlungen für ein mögliches Disziplinarverfahren gegen Krach führt. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Behörde habe am Mittwochnachmittag von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfahren. Bei Bekanntwerden eines solchen Falles würden immer erst einmal Vorermittlungen geführt. Damit gehe keine Vorverurteilung einher, es gelte die Unschuldsvermutung.
Bei den Vorermittlungen prüft die Behörde den Angaben nach, ob es ausreichend Anhaltspunkte für ein Disziplinarverfahren gibt. Sollte es zu einem Disziplinarverfahren kommen, würde das vermutlich bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen und einem möglichen Urteil pausieren, sagte der Sprecher.
dpa/jh/LTO-Redaktion
Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60856 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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