Freiheitsberaubung durch U-Haft: Justiz ermit­telt gegen Ex-Geliebte von Kachel­mann

07.03.2017

Der Ex-Geliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann droht weiterer Ärger mit der Justiz: Wegen ihrer Aussagen saß Kachelmann 132 Tage in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Freiheitsberaubung.

Gegen die frühere Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann (58) hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Ermittlungen wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung eingeleitet. Das bestätigte eine Justizsprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

In einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden die Richter im vergangenen Jahr, dass die Frau im Jahr 2010 Kachelmann bewusst falsch wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. In dem Prozess ging es um die Erstattung von Gutachtenkosten, die Kachelmann für seine Verteidigung im Strafprozess aufwenden musste. Der Wettermoderator saß aufgrund der Anschuldigungen 132 Tage in Untersuchungshaft, wurde aber vom Landgericht Mannheim freigesprochen.

Bei der Prüfung des OLG-Richterspruchs habe sich ein Anfangsverdacht ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim. Das OLG hatte geurteilt, die Ex-Geliebte sei mit "krimineller Energie" und "direktem Vorsatz" vorgegangen. Dies habe zur Freiheitsberaubung - Kachelmanns U-Haft - geführt. Wann das Verfahren abgeschlossen sein werde und welchen Ausgang dieses habe, sei derzeit unklar. Die Durchsicht von tausenden Aktenseiten dauere vermutlich noch Monate.

Ein ähnlicher Fall spielte bereits 2013 am LG Darmstadt. Eine Frau hatte einen Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt und so für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht. Dafür verurteilte sie das LG selbst zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Freiheitsberaubung durch U-Haft: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22295 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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