Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 18:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/erben-ns-raubkunst-klage-bayern-maedchen-mit-strohhut
Fenster schließen
Artikel drucken
58055

Streit um mögliche NS-Raubkunst: Erben wollen Gemälde vom Frei­staat Bayern ein­klagen

02.09.2025

Markus Blume und Anton Biebl bei einer Pressekonferenz

Bayerns Kunstminister Markus Blume (r, CSU) und Anton Biebl, Interimsmäßiger Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, bei einer Pressekonferenz zu  Entwicklungen in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Foto: Leonie Asendorpf/picture alliance/dpa

Der Freistaat Bayern gibt mehrere Gemälde, bei denen es sich um Nazi-Raubkunst handelt, an Erben zurück. Bei einem wertvollen Werk aber gibt es Streit, der bald vor Gericht ausgetragen werden könnte.

Anzeige

Nach der Entscheidung über eine Rückgabe von vier Werken aus NS-Raubkunst streiten die Erben jüdischer Kunsthändler weiter mit dem Freistaat Bayern um die Rückgabe eines weiteren Gemäldes. Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion würden in Kürze Klage beim Verwaltungsgericht (VG) München erheben, teilte ihr Anwalt Hannes Hartung von der Kanzlei Themis mit. Sie erheben Anspruch auf das Werk "Junges Mädchen mit Strohhut" des Malers Friedrich von Amerling.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen hatten zuvor mitgeteilt, dass der Freistaat vier andere Bilder an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeben werde. Die Lion-Erben würden demnach die Gemälde "Lot und seine Töchter" sowie "Abraham bewirtet die drei Engel" von Franz Sigrist dem Älteren erhalten. Die Kunsthandlung musste 1936 unter den Nationalsozialisten zwangsweise schließen.

Die Restitutionsentscheidungen beruhen auf der Forschung des Referats für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern. Sie hatte den Angaben zufolge ergeben, dass es sich bei den vier Bildern um NS-Raubkunst handelt.

Schiedsgericht soll entscheiden

Für das Bild "Junges Mädchen mit Strohhut" soll laut den Staatsgemäldesammlungen dagegen das neue bundesweit zuständige Schiedsgericht NS-Raubkunst angerufen werden und eine Entscheidung treffen. Das Werk wechselte nach Ansicht der Staatsgemäldesammlungen nämlich im Rahmen eines "Tauschgeschäfts" den Besitzer. Dabei habe die Kunsthandlung "frei auf dem Markt agieren" können. Sie erhielt demnach 1935 zwei Bilder anstelle einer Bezahlung für den Amerling.

Bayerische Staatsgemäldesammlung , CC BY-SA 4.0

Die Lion-Erben sehen das anders und fordern auch dieses Werk ein. Es sei "eindeutig Raubkunst", heißt es in einer Mitteilung von Anwalt Hartung. Für ein faires Tauschgeschäft gebe es "keinen einzigen Beleg". Der Umstand sei den Staatsgemäldesammlungen seit Langem bekannt, dennoch habe das bayerische Kunstministerium Fälle wie diesen "mit voller Absicht vertuscht". Mit ihrer Klage wollen die Erben neben Akteneinsicht erreichen, dass der Freistaat feststellt, dass es das genannte Tauschgeschäft nicht gegeben habe, woraus sich dann wiederum ein Anspruch auf Herausgabe des Gemäldes begründe.

Zudem seien die Erben irritiert, dass der Freistaat die Restitution der anderen Werke nicht ihnen direkt, sondern zunächst der Öffentlichkeit bekannt gegeben hatte, sagte Hartung. Eine Sprecherin des Kunstministeriums widersprach dieser Darstellung.

Ein weiteres Werk, das im Zuge der Restitution zurückgegeben wird, ist das Bild "Hl. Anna Selbdritt" von einem Schüler von Lucas Cranach dem Älteren. Es geht an die Nachfahren des verfolgten jüdischen Direktors der Commerz- und Disconto-Bank Hannover, Ernst Magnus. Er hatte es verkauft, um die Flucht seiner Familie zu finanzieren.

Auch "Am Wirtshaustisch" von Ernst Karl Georg Zimmermann wurde als Raubkunst identifiziert. Wer die rechtmäßigen Erben sind, ist nach Angaben der Staatsgemäldesammlungen aber noch nicht ganz klar.

Staatsgemäldesammlungen wollen mehr Transparenz schaffen

Die Staatsgemäldesammlungen sehen in diesen fünf Fällen einen "Ausdruck von mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution".

Bayern stand wegen seiner Rückgabepolitik schon lange in der Kritik. Im Februar dieses Jahres waren dann Missstände in den Staatsgemäldesammlungen durch Presseberichte bekannt geworden. Dabei ging es zunächst vor allem um den Umgang der Sammlung mit möglicher NS-Raubkunst, also Werken, die jüdischen Eigentümern im Nationalsozialismus weggenommen oder unter Zwang abgepresst wurden.

Die Prüfung solcher Verdachtsfälle wurde als intransparent und schleppend kritisiert, sogar von Vertuschung war die Rede. Anfang April musste der langjährige Generaldirektor Bernhard Maaz gehen, sein Nachfolger ist seitdem der Jurist Anton Biebl.

Scharfe Kritik an bayerischer Restitutionspolitik

Das Ziel sei nun, Vertrauen zurückzugewinnen und transparent zu arbeiten, vor allem bei der Debatte um die Rückgabe von NS-Raubkunst. Nach Angaben von Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) haben die Staatsgemäldesammlungen seit Februar mehr als 200 Werke in die Datenbank Lost Art eingestellt. Frühere Eigentümer und deren Erben können hier nach geraubten Kunstobjekten suchen, damit sie diese zurückfordern können. Die Sammlung war dafür kritisiert worden, viel zu wenige ihrer Werke mit Raubkunst-Verdacht eingestellt zu haben.

"Mit der Rückgabe dieser vier Werke können wir das grausame Unrecht an den Eigentümern nicht heilen. Aber wir können damit den Versuch der Wiedergutmachung in Richtung der Opfer unternehmen und ein Zeichen setzen: Wir arbeiten intensiv an der Aufarbeitung des NS-Unrechts – seit diesem Frühjahr mit mehr Tempo, mehr Transparenz und mehr Ergebnissen", sagte Blume.

"Die Rückgabe der vier Gemälde ist für uns ein weiterer wichtiger Schritt, die Aufarbeitung unserer Sammlungsgeschichte fortzusetzen", betonte Biebl. "Wir nehmen die Verantwortung für eine gründliche Provenienzforschung sehr ernst."

dpa/tap/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Streit um mögliche NS-Raubkunst: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58055 (abgerufen am: 24.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Holocaust
    • Kultur
    • Kunst
    • Nationalsozialismus
    • Schadensersatz
Zwei Hände in blauen Handschuhen füllen eine Spritze mit einem Impfstoff 22.01.2026
Coronavirus

LG Trier entscheidet Klage gegen Astrazeneca:

Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren Hirnschaden. Das LG Trier urteilt: Schmerzensgeld steht ihr trotzdem nicht zu.

Artikel lesen
Eine Schaufensterdekorateurin arbeitet an einer Schaufensterpuppe. 16.01.2026
Sozialversicherung

SG Osnabrück zur Künstlersozialversicherung:

Schau­fens­ter­deko­rieren ist keine Kunst

Über Kunst lässt sich bekanntlich nicht streiten. Doch was Kunst ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Ob ein Schaufensterdekorateur Künstler ist und sein Auftraggeber daher Beiträge zur KSV leisten muss, entschied das SG Osnabrück.

Artikel lesen
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Auf einer Grasfläche liegt viel Konfetti verteilt 12.01.2026
Schadensersatz

OLG Köln zum Malheur beim Karneval:

Kon­fet­ti­k­a­none macht "top­gepf­legten" Garten dre­ckig

Gartenliebhaber gegen Karnevalswütige: Wie hoch ist der Schaden, wenn eine Konfettikanone eine penibel gepflegte Grünanlage versaut? Welch ein Glück, dass diesen Fall das mit der jecken Zeit vertraute OLG Köln zu entscheiden hatte.

Artikel lesen
Unmut über Viagogo auch bei den Fans 08.01.2026
Kultur

Zweitmarktanbieter verliert gegen Bundesligisten:

Über Via­gogo gekaufte Tickets berech­tigen nicht zum Sta­di­on­be­such

Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.

Artikel lesen
Älterer Demonstrant in Mailand trägt ein Schild, auf dem steht "Gaza Auschwitz", Juli 2025 06.01.2026
Volksverhetzung

Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe:

"Gaza gleich Ausch­witz" ist Holo­caust-Ver­harm­lo­sung

Auf Instagram setzte ein User die Situation in Gaza mit Auschwitz gleich. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Fall ähnelt nur auf den ersten Blick einem Fall, der 2025 mit Freispruch endete.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) VER­SI­CHE­RUNGS­BE­RA­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH