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Entzug der Staatsbürgerschaft krimineller Doppelstaatler: Bun­de­s­in­nen­mi­nis­te­rium hält Merz-Vor­schlag für ver­fas­sungs­widrig

07.01.2025

Bundesinnenministerium

Friedrich Merz (CDU) hat einen höchst umstrittenen Vorschlag zu straffälligen Doppelstaatlern gemacht. Nun äußerte sich auch das Bundesinnenministerium dazu. picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Unionskanzlerkandidat Merz kann sich vorstellen, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Bundesinnenministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag des CDU-Chefs.

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hält den Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen für rechtlich fragwürdig. “Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben” nicht vereinbar, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage der dpa. LTO hatte ausführlich über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Vorschlags berichtet.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wenn einem Kriminalitätsphänomen mit dem vorhandenen rechtsstaatlichen Instrumentarium begegnet werden könne, stelle sich die Aberkennung der Staatsangehörigkeit nicht als “verhältnismäßiges Mittel” dar, so der Ministeriumssprecher. In Artikel 16 Absatz 1 Grundgesetz heißt es: “Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.”

Der Kanzlerkandidat der Union hatte der Welt am Sonntag gesagt, die von der Ampel-Koalition beschlossene doppelte Staatsbürgerschaft sollte nicht der Regelfall sein, sondern künftig wieder auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden. Merz führte weiter aus: “Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land.” Und: “Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.”

Ein CDU-Sprecher erläuterte am Montag: “Uns geht es darum, eine Ausweitung der Tatbestände für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu prüfen, die mehrfach schwer straffällig geworden sind und damit eine Gefahr für die Sicherheit in unserem Land darstellen.” Es gehe Merz und der CDU “nicht um Menschen, die zwei Pässe haben und seit Jahren friedlich in unserem Land leben”.

Kritik der Türkischen Gemeinde

Unterdessen findet die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) den Vorschlag des CDU-Chefs unangemessen - auch vor dem Hintergrund der Zunahme von Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. 

“In guten Zeiten sind wir Deutsche mit allen Rechten und Pflichten, in schlechten Zeiten lässt der Staat uns fallen wie heiße Kartoffeln”, empörte sich der TGD-Vorsitzende, Gökay Sofuoglu. Menschen mit Migrationsgeschichte würden dadurch zu Deutschen “auf Bewährung”. Die Co-Vorsitzende des Migrantenverbandes, Aslihan Yesilkaya-Yurtbay, kritisierte, dass Merz in dem Interview im Kontext des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg über die Aberkennung der Staatsbürgerschaft gesprochen habe. Schließlich sei der Täter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, weder deutscher Staatsbürger gewesen noch vor der Tat als Straftäter aufgefallen.

dpa/eh/LTO-Redaktion

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Entzug der Staatsbürgerschaft krimineller Doppelstaatler: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56274 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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