Der Entwurf zum neuen Sächsischen Polizeigesetz ist an die Öffentlichkeit geraten. Für Spezialeinheiten gibt es Maschinengewehre und Handgranaten, auch die Überwachung im öffentlichen Raum soll ausgeweitet werden.
Der Trend zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze macht auch vor Sachsen keinen Halt. Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) enthält weite Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Nachrichtenportal BuzzFeed veröffentlicht hat.
So sollen die Spezialeinheiten der Polizei künftig auch mit Maschinengewehren und Handgranaten ausgerüstet werden können. Zudem sollen der Polizei weitere Befugnisse für die Überwachung im öffentlichen Raum verliehen werden. An der Grenze zu Polen und Tschechien soll der Verkehr mit Kameras überwacht werden können. Neben Aufenthaltsverboten soll es daneben die Möglichkeit geben, Aufenthaltsgebote auszusprechen, die bis zu drei Monate dauern dürfen.
Ähnliche Entwürfe werden auch in anderen Bundesländern beraten oder sind teilweise schon verabschiedet worden. So will Nordrhein-Westfalen bei der Verschärfung der Sicherheitsgesetze nachziehen, in Baden-Württemberg haben sich CDU und Grüne bereits im vergangenen Jahr auf ein Anti-Terror-Paket geeinigt. In Bayern soll bis Ende Mai ein neues Polizeiaufgabengesetz verabschiedet werden. Nach dem Willen der CSU sollen Polizisten in Bayern künftig auch dann gegen Bürger ermitteln und deren Daten überwachen können, wenn keine konkrete Gefahr besteht.
acr/LTO-Redaktion
Sicherheitsgesetze: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28279 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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