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Entschädigungsleistungen: Kurras will Beihilfen nicht zurückzahlen

von dpa/age

20.06.2010

Der frühere Stasi-Spitzel Karl-Heinz Kurras, der vor mehr als 40 Jahren den Studenten Benno Ohnesorg erschoss, will staatliche Beihilfen nicht zurückzahlen.

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Kurras' Anwalt Mirko Schröder wird daher in der nächsten Woche Klage beim Berliner Verwaltungsgericht einreichen.

Der mittlerweile 82-jährige Kurras hatte aus der Landeskasse einstmals Eingliederungs- und Entschädigungsleistungen in Höhe von nach heutiger Währung mehr als 4000 Euro erhalten, weil er nach Kriegsende zeitweilig im sowjetischen Speziallager Sachsenhausen inhaftiert war.

Im vergangenen Jahr wurde der pensionierte West-Berliner Polizist als Spitzel der DDR-Staatssicherheit enttarnt. Nachdem seine Stasiakte bekannt wurde, forderte das Landesamt für Gesundheit und Soziales das Geld zurück. Es begründet die Forderung damit, dass Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes in Sachsenhausen gesessen habe und nicht aus politischen Gründen. Für kriminelle Vergehen dürfe es aber keinen Ausgleich geben, so die Sozialbehörde. Kurras hatte die Entschädigung im Jahr 1956 beantragt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Kurras die Gerichte beschäftigt; erst im Mai entschied das Berliner Verwaltungsgericht, Kurras müsse wieder sein volles Ruhegehalt bekommen. Es war 2009 gekürzt worden, als seine Stasi-Vergangenheit bekannt wurde. Gemäß Stasi-Unterlagengesetz dürfe die Akte des Pensionärs nicht als Beweismittel in einem Disziplinarverfahren verwendet werden, hatte das Gericht entschieden.

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Entschädigungsleistungen: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/782 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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