Die Hansestadt will ihren Rechtsstandort stärken. Künftig soll in deutschen Gerichten auch Englisch gesprochen werden. Den Weg bereiten soll eine am Dienstag beschlossene Gesetzesinitiative im Bundesrat.
Womöglich wird in deutschen Gerichtssälen bald auch auf Englisch verhandelt. Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesinitiative beschlossen. Sie soll in den Bundesrat eingebracht werden. Dadurch erhofft man sich Vorteile für die Hansestadt.
"Wir wollen den Rechtsstandort Hamburg stärken. Internationale Wirtschaftsunternehmen tragen ihre Streitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten oder im Ausland aus. Ein Grund liegt darin, dass vor unseren Gerichten auf Deutsch verhandelt werden muss", so Justizsenatorin Jana Schiedek.
Der Gesetzentwurf sieht eine Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vor. Demnach könnten alle dortigen Streitigkeiten auch in englischer Sprache verhandelt werden.
Ein enstsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits 2011 im Bundesrat beschlossen und im Bundestag beraten (Drs. 17/2163). In der Expertenanhörung hatte sich damals eine Mehrzahl für den Entwurf ausgesprochen. Zu einer Umsetzung kam es dennoch nicht. Grund hierfür war die Diskontinuität, also der Ablauf der letzten Legislaturperiode.
una/LTO-Redaktion
Hamburg beschließt Gesetzesinitiative: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10881 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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