Empfehlungen des 64. Verkehrsgerichtstags: Neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

30.01.2026

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar ging es unter anderem um Drohnen, Unfallschäden und Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad. Am Freitag wurden die Empfehlungen der Arbeitskreisen vorgestellt. Die Ergebnisse im Überblick.

Am Freitag ist der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar zu Ende gegangen. Bei der renommierten Konferenz für Straßenverkehrsrecht kommen jedes Jahr nicht nur Juristen, sondern Experten aus allen Bereichen der Verkehrswissenschaft zusammen: Verkehrsrechtler, Verkehrssicherheitsexperten, Fahrzeug- und Verkehrstechniker aus Forschung, Lehre und Praxis. Die in den Arbeitskreisen erarbeiteten Empfehlungen werden häufig von der Politik aufgegriffen.

In diesem Jahr ging es unter anderem um Drohnen im Luftraum, Handys am Steuer, die Anforderungen an die Führerscheinprüfung sowie die besonders alltagsrelevanten Promillegrenzen beim Radfahren. LTO hatte im Vorfeld berichtet.

Betrunken Radfahren soll Ordnungswidrigkeit werden

Konkrete Vorschläge macht die Empfehlung zum alkoholisierten Radfahren. So soll das Führen von Fahrrädern und Pedelecs unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Als Grenzwert schlägt sie dafür den bereits als Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern etablierten Blutalkoholpegel von 1,1 Promille vor. Ein neuer Bußgeldtatbestand soll Erstverstöße mit einem Punkt und einem Bußgeld von 250 Euro ahnden, bei Mehrfachverstößen soll im Einklang mit bisherigem Recht eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. 

Zur Prävention fordert der Arbeitskreis eine dauerhafte und verstärkte Aufklärung über die Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr und über die entsprechenden Rechtsfolgen. Für Aufklärung und Forschung müsse der Gesetzgeber Mittel zur Verfügung stellen.

Nachschärfung für Handys am Steuer

Auch bezüglich der Handynutzung am Steuer gibt es konkrete Vorschläge. Um beim Ausbau entsprechender Kontrollsysteme (z.B. "Handy-Blitzer") divergierende Ländergesetze zu vermeiden, soll eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff der "kurzen Blickzuwendung" in § 23 StVO müsse präzisiert und als Verbotsnorm formuliert werden. Bei Verstößen sollen Kfz-Führer zwei statt einem Punkt erhalten, auch führ Radfahrer sieht die Empfehlung einen Punkt vor. Zudem wird eine Erhöhung der Bußgelder bei Kfz auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und Schädigung auf 750 Euro empfohlen. 

Zur Prävention soll Ablenkung im Straßenverkehr in Schulen und Fahrschulen thematisiert werden. Auch an die Fahrzeughersteller richtet sich der Arbeitskreis: Diese werden aufgefordert, die Fahrzeugbedienung intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten.

Regelungsbedarf bei Drohnen

Beim Thema Drohnen fordert der VGT die Einrichtung eines Raums für koordinierten Verkehr Unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS), den sogenannten "U-Space". So soll die Sicherheit des Luftraums in Bezug auf Drohnen durch verbindliche Strukturen für Planung, Überwachung und Kollisionsvermeidung gewährleistet werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 würde die Grundlage hierfür bieten, für deren zügige Überführung ins deutsche Recht die Empfehlung daher appelliert. 

Erforderlich seien zudem weitere technische Maßnahmen wie das "Geofencing", also eine Technologie, die virtuelle Grenzen um geografische Gebiete erstellt. Außerdem müssten die EU-Regeln zum Ausweichen von Luftfahrzeugen hinsichtlich der besonderen Eigenschaften von UAS präzisiert werden.

Keine Lockerungen beim Führerschein

Eine Lockerung der Anforderungen an die Fahrausbildung oder Führerscheinprüfung lehnt der VGT ab. Die Ausbildungsqualität habe Vorrang vor Kostenpunkten. 

Stattdessen sollen etwa digitale Ausbildungselemente gefördert werden und ein Mobilitätszuschuss eingeführt werden, um den Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.

Anonymisierte Datenverwertung für Unfallforschung auch ohne Einwilligung

Die Unfallforschung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um aussagekräftige Unfalldaten zur Verkehrsanalyse zu erhalten, wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage empfohlen, um die im Fahrzeug vorhandenen elektronischen sowie die medizinischen Daten ohne Einwilligung pseudonymisiert erheben und verarbeiten zu können.

Reparatur mit Gebrauchtteilen und pauschale Nutzungsausfallschäden

In Bezug auf Schadensersatz bei unfallbedingtem Ausfall eines Fahrzeugs wird die Anerkennung einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung auch bei sonstigen Fahrzeugen, wie z. B. Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes, befürwortet und für einen stärkeren Fokus auf Zwischenlösungen plädiert, um längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen sollen verstärkt gebrauchte Ersatzteile zur Reparatur von Unfallschäden verwendet werden.

Die Empfehlung stellt hierfür Voraussetzungen auf: Das Gebrauchtteil muss dem beschädigten Teil in Art und Güte entsprechen. Dem Geschädigten muss eine Reparatur mit Gebrauchtteilen zumutbar sein; insbesondere müssen diese in örtlicher und zeitlicher Hinsicht problemlos am Markt beschafft werden können. Dies entspräche nach Ansicht des Arbeitskreises sogar mehr den gesetzlichen Anforderungen des Schadensrechts als die Reparatur mit Neuteilen. Um dies zu gewährleisten, bedürfe es einheitlicher Standards und der notwendigen Infrastruktur. 

Wie erwartet, hat der VGT der Politik also einiges an Hausaufgaben aufgegeben.

jh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Empfehlungen des 64. Verkehrsgerichtstags: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59192 (abgerufen am: 12.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen