Wegen eines propalästinensischen Tweets möchte sich der FSV Mainz 05 von seinem Fußballspieler Anwar El Ghazi trennen. Im Gütetermin vor dem AG Mainz wurden sich die Parteien am Mittwoch aber nicht einig.
Nachdem der FSV Mainz 05 seinem Fußballspieler Anwar El Ghazi am 3. November 2023 fristlos gekündigt hatte, erhob El Ghazi vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Mainz eben dagegen Kündigungsschutzklage. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, weil es um die Frage geht, wie sehr pro-palästinensische Social-Media-Posts des Fußballprofis ein schlechtes Licht auf den Verein werfen und ob dieser ihm dafür ggf. wirksam kündigen kann.
Bei dem Gütetermin, der nun an diesem Mittwoch anstand, versuchte das Gericht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Das gelang jedoch nicht. Der 28-jährige Stürmer selbst war zum Gütetermin nicht anwesend und ließ sich durch seinen Anwalt vertreten.
Der Vertrag von El Ghazi läuft bis zum 30. Juni 2024 und verlängert sich im Fall des Klassenerhalts des Abstiegskandidaten um ein Jahr. El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler gab an, dass die Monatsgehälter in Höhe von 150.000 Euro brutto Gegenstand der Forderungen in der Kündigungsschutzklage seien; seiner Auffassung nach hat der Verein nämlich nicht wirksam gekündigt und schuldet dem Spieler noch das ausstehende Gehalt. Der FSV Mainz 05 hingegen fordert 523.464 Euro von El Ghazi. Wie der Kicker berichtet, soll sich diese Forderung aus der Handgeldzahlung und der vom Verein ausgesprochenen Vertragsstrafe zusammensetzen.
Bergweiler argumentiert in dem Verfahren, dass der von El-Ghazi geteilte Social-Media-Post ("From the river to the sea, Palestine will be free") Israel das Existenzrecht grade nicht absprechen wolle, wie der Kicker weiter berichtet. Entsprechend seien auch nicht die Voraussetzungen der im Spielervertrag geregelten Vertragsstrafe nicht gegeben. Überdies sei die Handgeldzahlung "Teil des vereinbarten Bonussystems" und bei Unterschrift fällig gewesen.
FSV-Anwalt: Reputationsschaden rechtfertigt Kündigung
Anwalt Johan-Michel Menke vertritt die Interessen der FSV Mainz 05 vor dem ArbG Mainz. Er wirft El Ghazi "gravierende Verstöße" gegen Vertragspflichten und menschenverachtende Aussagen vor. "Es ist ein großer Reputationsschaden für Mainz 05 entstanden", so Menke, der eine Kündigung rechtfertige.
Hintergrund des Streits war ein aufsehenerregender Instagram-Post des Fußballspielers mit marokkanischen Wurzelns. Nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober veröfffentlichte El Ghazi am 15. Oktober einen Post mit dem Kommentar "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein". Diesen Beitrag löschte er kurz daraufhin wieder.
Der FSV Mainz 05 sprach zunächst eine Suspendierung und Abmahnung aus. Nachdem der Fußballprofi sich nach einem Gespräch mit dem Club öffentlich von seinen Äußerungen distanziert hatte, durfte er zurück zum Verein. Überraschenderweise veröffentlichte er daraufhin am 1. November 2023 erneut neuen Beitrag, mit dem er seinen ersten Meinungspost zum Gaza-Konflikt bestätigte: "Ich distanziere mich nicht von dem, was ich gesagt habe, und stehe bis zum letzten Tag, an dem ich atme, für Menschlichkeit und an der Seite der Unterdrückten", schrieb El-Ghazi.
Das war dem FSV Main dann doch zu viel: Am 3. November erfolgte die fristlose Kündigung, um die nun vor dem ArbG Main gestritten wird. Darauf reagierte El Ghazi mit einem weiteren propalästinensischen Instagram-Post: "Stehe für das Richtige ein, auch wenn das bedeutet, allein zu stehen."
so/dpa/LTO-Redaktion
Gütetermin vorm ArbG Mainz platzt: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53601 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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