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Elektronische Fußfessel: Streit um Reform der Siche­rungs­ver­wah­rung geht weiter

dpa/msa/LTO-Redaktion

02.08.2010

In der Debatte um die Zukunft der Sicherungsverwahrung hat die FDP die CSU nun aufgefordert, einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen. Hessens Justitzminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sagte dem Berliner "Tagesspiegel" am Montag, der Protest der CSU gegen die Abschaffung der Sicherungsverwahrung ohne Vorlage eines eigenen Gesetzesentwurfs belege, "dass es eine verfassungsgemäße Formulierung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gibt".

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Vor allem die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplante Einführung der elektronischen Fußfessel für ehemals Sicherungsverwahrte steht in der Kritik.

Die FDP will sie, der Union reicht sie als Ersatz für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht aus.

Elektronische Fußfesseln sind in den USA (so genanntes "electronic monitoring"), aber auch einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise den Niederlanden oder der Schweiz, bereits fester Bestandteil des Strafvollzugs.

Es handelt sich dabei um ein Fuß-oder Armband aus Kunststoff mit einem eingebauten Sender, der über das Telefon- oder Mobilfunknetz beziehungsweise satellitengestützt mit der überwachenden Behörde verbunden ist.

Diese kann so den Standort des "Gefesselten" überwachen.

Der Tagesablauf des Betroffenen wird vorher genau festgelegt – kommt es zu Fehlermeldungen, wird er sofort kontaktiert. Bei mehrfachen Fehltritten kann beispielsweise die Bewährung widerrufen beziehungsweise der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden.

Befürworter der Fußfessel argumentieren vor allem damit, dass ein einfaches Wegsperren der Straftäter auf Dauer nicht die Lösung sein könne. Das Heranführen an ein weitgehend normales Leben müsse in einer Übergangsphase möglich sein.

Zudem seien die langen Gefägnisaufenthalte für den Steuerzahler wesentlich teurer und die Gefängnisse vielfach überfüllt. Der Kriminologe Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, beurteilte das Vorhaben der Bundesjustizministerin am Samstag in der "Neuen Presse" als "zulässige Verschärfung der so genannten Führungsaufsicht für Fälle mit besonderen Gefährdungslagen". Es reduziere die Gefährlichkeit des Täters drastisch.

Gegner wie der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hans-Peter Uhl (CSU) geben zu bedenken, dass bei schweren Gewaltverbrechern "die Fußfessel nicht die Lösung sein kann". Sie befürchten vor allem, dass die Fessel nur die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen und die Dokumentation bereits begangener Straftaten ermögliche, nicht jedoch ihre Verhinderung. Der Schutz möglicher Opfer käme demnach zu spät. Die Union plädiert daher für eine anders gestaltete Art der geschlossenen Unterbringung.

In Deutschland hat Hessen die elektronische Fußfessel in den vergangenen 10 Jahren erprobt und ca. 700mal, meist bei Bewährungsstrafen, eingesetzt. Dort wurde mit der Fessel mittels einer in der Wohnung plazierten Empfangsbox nur überprüft, ob der Betroffene sich zu Hause aufhält.

In Baden-Würtemberg startet im Oktober ein Pilotversuch, in dem die Fessel auf Basis eines GPS-Systems eingesetzt werden soll. Angedacht sind die Fesseln dort für Freigänger und Menschen, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe sonst eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.

Satellitengestützt soll dann jeder mögliche Aufenthaltsort bestimmt werden können.

Noch am vergangenen Wochenende bekräftigte CSU-Chef Horst Seehofer, er werde das Ersetzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch elektronische Fußfesseln "niemals hinnehmen". Bayerns Innenminister Herrmann plädiert hingegen für eine rasche Einigung und damit verbundene Rechtssicherheit. Das Thema solle "nicht durch endlose Diskussionsschleifen" gezogen werden.

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Elektronische Fußfessel: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1120 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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