Nach Freispruch für El Hotzo: Staats­an­walt­schaft legt Rechts­mittel ein

01.08.2025

Als eindeutig erkennbare und straflose Satire wertete das Amtsgericht Tiergarten El Hotzos Tweet zum Trump-Attentat. Die Staatsanwaltschaft hält trotz des Freispruchs an ihrer Auffassung fest und legt ein noch unbestimmtes Rechtsmittel ein.

Zwei Tweets von Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo zum Attentat auf Donald Trump vor rund einem Jahr werden nun ein Fall für die höheren Instanzen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Amtsgerichts (AG) Tiergarten Rechtsmittel eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Gericht hatte ihn in der vergangenen Woche vom Vorwurf der Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) freigesprochen (Urt. v. 23.07.2025, Az. 235 Ds 57/25).

Die Tweets drückten zwar ihr Bedauern über das Scheitern des Attentats an Trump aus. Eine strafbare Billigung, die überdies auch geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören, konnte die Strafrichterin Andrea Wilms jedoch nicht erkennen. Bei dem Post des heute 29-Jährigen handele es sich eindeutig um straflose Satire, auch wenn die Äußerungen "geschmacklos" gewesen seien, sagte Wilms in der mündlichen Urteilsbegründung, von der LTO berichtete.

Rechtsmittel noch unbestimmt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, gefordert. Die Posts fielen unter die sogenannte Hasskriminalität und seien unter anderem wegen ihrer Breitenwirkung Hotz hat rund 740.000 Follower auf X geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es werde so ein Klima geschaffen, "in dem Attentate auf Politiker gedeihen können".

Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben eines Sprechers zunächst ein "unbestimmtes Rechtsmittel" eingelegt. Das weitere Vorgehen der Behörde hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Sowohl für die Berufung – zum Landgericht – als auch für die Sprungrevision – zum Kammergericht – beträgt die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels eine Woche ab Urteilsverkündung. Das Rechtsmittel begründen und damit näher bestimmen muss die Strafverfolgungsbehörde erst nach Erhalt des schriftlichen Urteils. 

Shitstorm nach umstrittenem Post 

Mitte Juli 2024 hatte in Pennsylvania ein Attentäter auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr getroffen. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet.

In einem Post beantwortete Hotz die – nicht wörtlich, sondern mit einem Handschlag-Emoji visualisierte – Frage, was Trump und "der letzte Bus" gemeinsam hätten mit "leider knapp verpasst". In einem zweiten Tweet legte er nach: "Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben."

Die umstrittenen Beiträge löschte Hotz kurz danach, doch brach ein Shitstorm in den Online-Medien los und es gab etliche Strafanzeigen gegen ihn. Eine unmittelbare Konsequenz war, dass der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendradiosender Fritz beendete.

dpa/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Freispruch für El Hotzo: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57820 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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