New York: Keine Beru­fung für "El Chapo"

26.01.2022

2019 wurde der Drogenboss zu lebenslanger Haft und weiteren dreißig Jahren Gefängnis verurteilt. Er wollte den Fall noch einmal vor Gericht bringen, doch blieb erfolglos, wie nun bekannt wurde.

Der mexikanische Drogenboss Joaquín "El Chapo" Guzmán ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen seine Verurteilung vorzugehen. Ein Gericht in New York lehnte am Dienstag eine Berufung in dem Fall ab. Dies geht aus einer offiziellen Begründung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Ein Anwalt von Guzmán hatte zuvor argumentiert, dass das Urteil gegen seinen Mandanten unter anderem wegen angeblichen Fehlverhaltens der Jury während des Prozesses und nicht angemessener Behandlung von "El Chapo" im Gefängnis nicht aufrecht erhalten werden könne. Das Gericht in New York wies diese Argumente jedoch zurück. Die Anwälte von "El Chapo" kündigten an, nun ggf. vor das höchste Gericht der USA zu ziehen.

"El Chapo", 25 Jahre lang Anführer des mächtigen Sinaloa-Kartells in Mexiko, sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado. Ein Gericht in New York hatte ihn im Juli 2019 zu lebenslanger Haft plus dreißig weiteren Jahren Gefängnis verurteilt.

Eine Jury befand den heute 64 Jahre alten Guzmán in einem der größten Drogenprozesse der amerikanischen Geschichte in allen zehn Anklagepunkten für schuldig - darunter Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain und Heroin sowie Geldwäsche und Schusswaffengebrauch.

Im vergangenen Jahr war auch seine Ehefrau Emma Coronel (32) in den USA zu 36 Monaten Haft verurteilt worden - unter anderem wegen Verschwörung zum Schmuggel der Drogen Kokain, Heroin, Methamphetamin und Marihuana in die USA, Verschwörung zu Geldwäsche und Verletzung von US-Sanktionen gegen Guzmán.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

New York: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47323 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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