Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt will sich mit dem Ausschluss von Zuschauern beim ersten Heimspiel der neuen Saison gegen Bayer Leverkusen nicht abfinden. Es werde Berufung beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes eingelegt, teilten die Hessen am Montag mit.
Das DFB-Sportgericht hatte am Freitag den Einspruch des Clubs gegen das Einzelrichter-Urteil vom 27. Juni abgewiesen. Demnach darf die Eintracht bei der Partie am 25. August nur 15.000 Karten an eigene Anhänger sowie maximal 5.000 Tickets an Gästefans verkaufen und muss eine Geldstrafe von 50.000 Euro zahlen.
"Die Erkenntnisse der mündlichen Verhandlung sind nach unserer Auffassung im Urteil des Sportgerichts nicht ausreichend berücksichtigt", sagte Eintracht Vorstandsmitglied Axel Hellmann. Wann es nun zur Verhandlung komme, sei noch ungewiss. Zunächst gelte es, die schriftliche Urteilsbegründung des Sportgerichts abzuwarten.
Das DFB-Sportgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass den Hessen in drei Fällen unsportliches Verhalten der Anhänger sowie das Abbrennen von Pyrotechnik vorzuwerfen sei. Der Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes war indes fallen gelassen geworden.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nach Urteil zu Zuschauer-Ausschluss: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6682 (abgerufen am: 06.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag