Einstellungsantrag in der Strafsache gegen Strauss-Kahn : "Nicht einen Fall gewinnen, sondern der Gerechtigkeit Genüge tun"

09.10.2011

Die Internet-Zeitschrift HRRS hat den Einstellungsantrag des Manhattan District Attorney in der Strafsache gegen Dominique Strauss-Kahn übersetzt und veröffentlicht. Er enthält ein wenig amerikanisches Pathos. Vor allem aber bekennen die New Yorker Ankläger sich zu rechtsstaatlichen Prinzipien, dem Irrtum, dem sie erlagen und wie es dazu kommen konnte.

Die Übersetzung des Antrags der New Yorker Staatsanwälte auf Einstellung des Verfahrens gegen Dominique Strauss-Kahn ist bei der Internet-Zeitschrift Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht (HRRS) verfügbar. Ihr Herausgeber, der bekannte deutsche Strafverteidiger Gerhard Strate, sieht in dem Antrag ein eindrucksvolles Dokument. Es zeige nicht nur die "Entschlossenheit, der Lüge keinen Platz zu lassen, selbst wenn die Wahrheit in der Schwebe bleibt", sondern die Amerikaner bekennten sich auch zügig und unverblümt zu einem Justizirrtum.

Bei Anklageerhebung war die Klägerin glaubhaft

Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung habe aus Sicht der Staatsanwaltschaft alles dafür gesprochen, dass die Klägerin glaubhaft sei. Bei den weiteren Ermittlungen zur Beweisaufnahme nach Erhebung der Anklage hätten sich jedoch Umstände ergeben, die ihre Zuverlässigkeit als Zeugin in diesem Fall als äußerst fragwürdig erscheinen ließen.

Die Tatsache, dass eine Person in der Vergangenheit gelogen oder strafbare Handlungen begangen hat, führe nicht zwangsläufig dazu, dass die Staatsanwaltschaft diese Person für unglaubwürdig halte oder sie als Zeuge in einem Verfahren nicht zulasse. Die Art und die Häufigkeit der unwahren Aussagen der Klägerin machten es jedoch unmöglich, ihre Version der Ereignisse über jeden berechtigten Zweifel hinaus für glaubhaft zu erachten, was auch immer zwischen ihr und Strauss-Kahn tatsächlich vorgefallen sein mag.

Wenn die Staatsanwaltschaft ihr jedoch nicht über jeden berechtigten Zweifel hinaus Glauben schenke, können sie auch von den Geschworenen nicht verlangen, dies zu tun.

Einstellung des Verfahrens aus juristischer und ethischer Sicht

Staatsanwälte müssten sich an die speziellen Regeln halten, die ihre Sonderstellung innerhalb des Rechtssystems widerspiegeln. Von größter Bedeutung ist hierbei, dass sie dem besonders hohen Anspruch an eine Verurteilung gerecht werden: Den Nachweis der Schuld jenseits vernünftiger Zweifel. Dieses Erfordernis "beruht auf einer fundamentalen Wertentscheidung unserer Gesellschaft, die besagt, dass es weitaus schlimmer ist, einen Unschuldigen zu verurteilen, als einen Schuldigen straflos davonkommen zu lassen".

Die Ankläger seien daher sowohl aus juristischer als auch aus ethischer Sicht gezwungen zu beantragen, dass das Verfahren eingestellt werden möge.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Einstellungsantrag in der Strafsache gegen Strauss-Kahn : "Nicht einen Fall gewinnen, sondern der Gerechtigkeit Genüge tun" . In: Legal Tribune Online, 09.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4500/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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