Eineinhalb Jahre lang haben Union und SPD um den Kompromiss gerungen. Der verschärft die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen. Verbände bleiben unzufrieden und kritisieren Details. Zieht jetzt auch der Bundesrat mit?
Firmenerben werden auch künftig großzügig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Von Juli an sollen aber schärfere Vorgaben für die Verschonung gelten, wie sie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor eineinhalb Jahren gefordert hatte.
Nach langem Koalitionsstreit einigten sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie SPD-Chef Sigmar Gabriel und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer am Montag auf ein Modell zur Begünstigung von geerbtem Betriebsvermögen. Die Wirtschaft kritisiert den Kompromiss. Für den privaten Erben und die für ihn geltenden Freibeträge ändert sich mit der Reform nichts.
Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber strengere Vorgaben verlangt. Die Erbschaftsteuer spült bisher nicht einmal sechs Milliarden Euro pro Jahr in die Länderkassen. Nach Gabriels Worten ist es der SPD gelungen, die Einnahmen im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf um 35 Millionen Euro zu steigern. Insgesamt wird das zusätzliche Plus auf 235 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Bedürnisprüfung ab 26 Millionen Euro Betriebsvermögen
Die Erbschaftsteuer werde sozial gerechter, ohne die Fortführung von Unternehmen und Arbeitsplätze zu gefährden, sagte Gabriel. "Es gibt Leute, die sagen, das sei eine indirekte private Vermögensteuer", sagte Gabriel. "Wenn das so ist, hab ich jedenfalls nichts dagegen."
Seehofer zeigte sich zufrieden - aber nur "für den Augenblick", wie er betonte. "Wir wollen eine Regionalisierung der Erbschafsteuer, weil uns viele Elemente eigentlich nicht hinreichend gefallen, die da in Berlin zusammen entschieden wurden." Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) erklärte, alle Beteiligten hätten Abstriche machen müssen.
Künftig sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine vom Verfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung. Wer die Prüfung ablehnt und den Fiskus nicht in sein Privatvermögen blicken lassen will, kann ein "Abschlagsmodell" nutzen: Mit wachsendem Vermögen wird dann ein größerer Teil versteuert. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit.
Gesetz soll bis zur Sommerpause beschlossen werden
Nach Darstellung der Stiftung Familienunternehmen wird sich für eine "große Anzahl von Familienunternehmen" die Erbschaftsteuer-Belastung deutlich erhöhen. Bei nicht wenigen großen Unternehmen drohe eine so starke Erhöhung, "dass dies die Tendenz und Überlegungen der Familienunternehmen zu Abwanderung und zu Verkauf befördern wird". Aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, bezahlen die Unternehmen "Rechtssicherheit mit höheren Belastungen".
Nach Meinung von Grünen-Chefin Simone Peter verpasst die Koalition die Chance, eine gerechte, verfassungskonforme Erbschaftsteuer auf den Weg zu bringen. 99 Prozent der Unternehmenserben blieben verschont. Nach den Worten von Richard Pitterle (Linke) bleibt die Koalition "Lordsiegelbewahrer der Unternehmensdynastien". FDP-Chef Christian Lindner sagte, ein niedrigerer Steuersatz ohne Ausnahmen und Bürokratie wäre das gerechtere und klügere Modell gewesen.
Angestrebt wird, das Gesetz bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli endgültig zu beschließen. Der Bundestag soll noch in dieser Woche entscheiden. Der Bundesrat könnte dann am 8. Juli beraten. Offen ist, ob die Grünen im Bundesrat die Pläne mittragen. Sie könnten sie verzögern. Die obersten Richter hatten eine Neuregelung bis Ende Juni gefordert.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Wirtschaft kritisiert Mehr-Belastung für Familienunternehmen: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19730 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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