Nach langem Streit über den neuen Wehrdienst – insbesondere über ein Losverfahren – haben Union und SPD eine Einigung erzielt. Vorgesehen sind eine verpflichtende Musterung, Zielmarken und eine Bedarfswehrpflicht, falls Freiwillige fehlen.
Union und SPD haben sich auf ein neues Wehrdienstmodell verständigt, das eine flächendeckende Musterung für junge Männer, klare Personalziele für den Aufbau der Bundeswehr und eine mögliche Bedarfswehrpflicht vorsieht, falls sich nicht genügend Freiwillige melden. Das zuletzt stark umstrittene Losverfahren bleibt nur als letztes Mittel innerhalb dieser Bedarfswehrpflicht vorgesehen.
Der Weg dorthin war lang: Obwohl das Bundeskabinett sich bereits Ende August einen Gesetzesentwurf geeinigt hatte, wurde innerhalb der Koalition um das Vorhaben noch vor der ersten Lesung stark gestritten. Vor allem das zunächst diskutierte Losverfahren führte zu intensiven Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier äußerte öffentlich Zweifel an einer frühzeitigen Zufallsauswahl. Erst jetzt konnten sich beide Seiten auf einen Kompromiss verständigen.
Flächendeckende Musterung als Kern der Reform
Ein zentrales Element des neuen Modells ist die Wiedereinführung einer verpflichtenden Musterung für alle Männer eines Jahrgangs. Die Militärverwaltung hat rund 18 Monate Zeit, um Strukturen zu schaffen, die bis zu 300.000 Personen jährlich medizinisch und psychologisch untersuchen können. Um frühere Erfahrungen mit beengten oder ungeeigneten Räumlichkeiten zu vermeiden, sollen die Untersuchungen künftig in angemieteten, neutralen Einrichtungen stattfinden.
Bereits ab dem kommenden Jahr erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen, der Motivation, Fähigkeiten und mögliche Einsatzbereiche erfasst. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zudem die schrittweise verpflichtende Musterung der ab 2008 geborenen Männer.
Freiwilliger Dienst bleibt
Der freiwillige Wehrdienst bleibt als eigenständige Form des Engagements bestehen. Anders als ursprünglich geplant sollen Freiwillige jedoch nicht sofort zu Soldaten auf Zeit (SAZ) werden. Erst ab einer Verpflichtung von mindestens zwölf Monaten erhalten sie diesen Status.
Finanzielle und berufliche Anreize sollen den freiwilligen Dienst weiter stärken. Vorgesehen sind rund 2.600 Euro brutto monatlich sowie zusätzliche Ausbildungen wie Führerscheinzuschüsse oder IT-Lehrgänge. Parallel dazu verpflichtet sich das Verteidigungsministerium zu einem klar definierten "Aufwuchspfad" – gemeint sind damit Zielkorridore für die Truppenstärke – für die Personalstärke der Bundeswehr und muss dem Bundestag alle sechs Monate Bericht erstatten. Ziel sind 260.000 Soldatinnen und Soldaten sowie eine Reserve von 200.000 Personen.
Der Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr (VdRBw), Patrick Sensburg, hält Freiwilligkeit allein hingegen für nicht ausreichend: er erwartet mit dem geplanten Wehrdienstgesetz einen starken Zustrom von Freiwilligen zur Bundeswehr – hält aber trotzdem eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht für nötig.
Bedarfswehrpflicht als Auffangmechanismus
Sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, kann der Bundestag per Gesetz eine sogenannte "Bedarfswehrpflicht" einführen. Sie dient dazu, eine Lücke zwischen dem tatsächlichen Bedarf der Bundeswehr und der Zahl verfügbarer Freiwilliger zu schließen.
Ein Losverfahren ist nur innerhalb dieser Bedarfswehrpflicht möglich und darf erst nach Anwendung aller anderen Auswahlmechanismen eingesetzt werden. Ein Zufallsverfahren vor der Musterung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht gibt es ebenfalls nicht.
Pistorius: "Grund zur Angst gibt es nicht"
"Grund zur Sorge, Grund zur Angst gibt es nicht", sagte der Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Rahmen der Einigung. "Weil die Lehre ist ganz klar: Je abschreckungs- und verteidigungsfähiger unsere Streitkräfte sind, durch Bewaffnung durch Ausbildung und durch Personal, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass wir überhaupt Partei eines Konfliktes werden - und damit ist allen gedient, das ist die Erfahrung aus dem Kalten Krieg. Deswegen gibt es gar keinen Grund, sich irgendwelche Sorgen zu machen."
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) geht davon aus, dass durch die Reform mehr Verbindlichkeit in der Freiwilligkeit entstehen werde. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch begrüßte den Fokus auf die Freiwilligkeit ebenso.
Anders bewertet dies die Grünen-Politikerin Sara Nanni. Der Kompromiss sei aus ihrer Sicht lediglich eine "Verschlimmbesserung" gegenüber den ursprünglichen Plänen. In einem zentralen Punkt unterscheide er sich jedoch: Er führe zu noch mehr Bürokratie. Besonders kritisch sieht Nanni, dass die Koalition in einer zweiten Stufe weiterhin auf ein Losverfahren setzen will. Für die Bundeswehr brauche man die besten geeigneten Bewerber – nicht eine zufällig ausgewählte Gruppe. "Warum um Freiwillige werben, wenn man demnächst heranziehen kann? Das ist eine große Gefahr, hier könnten weiterhin wichtige Veränderungen verschleppt werden."
Start zum Jahresanfang geplant
Verteidigungsminister Boris Pistorius kündigte an, das neue Modell zum 1. Januar 2026 starten zu wollen. Der Fragebogen an alle 18-Jährigen bildet den Auftakt. Die Musterungsstrukturen sollen im Laufe der kommenden Monate aufgebaut und sukzessive erweitert werden.
Ob die Personalziele erreicht werden oder ob der Bundestag irgendwann über eine Bedarfswehrpflicht entscheiden muss, bleibt offen. Mit dem gefundenen Kompromiss steht nun jedoch ein rechtlicher Rahmen, der sowohl die Freiwilligkeit stärken soll als auch eine gesetzliche Ausweichmöglichkeit vorsieht.
xp/dpa/LTO-Redaktion
Einigung über Wehrdienst nach langem Streit: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58614 (abgerufen am: 13.12.2025 )
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