Bis zuletzt war unklar, ob sich Union und SPD mit den Grünen auf eine Lockerung der Schuldenbremse und ein Sondervermögen verständigen können. Nun haben sie sich auf GG-Änderungen geeinigt. Am Sonntag soll der Haushaltsausschuss sie absegnen.
Noch bevor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Freitagnachmittag den Weg für die entscheidende Sondersitzung des Bundestags am Dienstag frei machte, einigten sich wenige Stunden zuvor auch Union und SPD mit den Grünen auf Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse und der Errichtung eines neuen Sondervermögens. Dabei kommt es zu massiven Änderungen des Gesetzentwurfs, den die wahrscheinlich künftige Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD ursprünglich in den alten Bundestag eingebracht und der die Grünen zur heftigen Kritik und zur Einbringung eines eigenen Entwurfs veranlasst hatte.
Es sieht so aus, dass sich die Ökopartei mit gleich mehreren ihrer Anliegen durchgesetzt hat. Im Folgenden die Änderungen, die laut einem Informationspapier für die Abgeordneten der Grünen, das LTO vorliegt, auf die sich Union, SPD und Grüne im Wesentlichen geeinigt haben:
- Zusätzlichkeit vereinbart: Es wird nun im Grundgesetz verankert, dass alle Ausgaben aus dem neu geschaffenen Sondervermögen tatsächlich zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und Wirtschaft sein müssen. Einen Verschiebebahnhof für Steuersenkungen, die Union und SPD ihren Wählern als Geschenke machen wollten, kann es damit nicht mehr geben.
"Klimaneutralität" kommt ins GG
- Klimaneutralität bis 2045 ist Ziel von Investitionen: Erstmals findet der Begriff der Klimaneutralität nun ausdrücklich Eingang in das Grundgesetz. Das Sondervermögen wird präzisiert als Sondervermögen für Infrastruktur und Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
- 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds: 100 Milliarden aus dem Sondervermögen werden für den Klimaschutz bereitgestellt und in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) überführt. Damit gehen mindestens ein Viertel der Bundesmittel aus dem Sondervermögen direkt in Projekte für den Klimaschutz. Dabei wichtig: Die Kosten für die EEG-Umlage werden dabei aus dem Kernbundeshaushalt bezahlt und nicht aus dem KTF. Das ist entscheidend dafür, dass das Geld wirklich für Klimaschutzinvestitionen genutzt wird.
Erweiterter Sicherheitsbegriff
- Sicherheit wird breiter definiert: "Mit dieser Einigung investieren wir in Frieden, Sicherheit und unsere Verteidigung – nicht nur bei der Bundeswehr. Ein wesentliches Ergebnis der Verhandlungen ist die Anwendung eines erweiterten Sicherheitsbegriffs für die Bemessung der Verteidigungsausgaben", heißt es in dem Papier. "Sicherheit" soll demnach nicht nur die militärische Verteidigung, sondern schließt auch Bereiche wie Zivil- und Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit, Nachrichtendienste und Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten umfassen.
- Unterstützung für die Ukraine wird ausgeweitet: In der kommenden Woche soll der Bundestag drei zusätzliche Milliarden an Unterstützung für die Ukraine kurzfristig freigeben.
- Beteiligung der Bundesländer: Die Einbeziehung der Länder in die Investitionsstrategien haben Union, SPD und Grüne fest vereinbart. Da die Länder einen Großteil der Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, ist ihre angemessene finanzielle Ausstattung laut dem Papier unerlässlich. So könnten sie ihre Aufgaben effektiver erfüllen und somit einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Infrastruktur leisten. Insbesondere sollen Wärmenetze und andere Energienetze, “die entscheidend für die klimaneutrale Zukunft unseres Landes sind”, aus den Mitteln des Sondervermögens finanziert werden.
Haushaltsausschuss tagt am Sonntag um 14 Uhr
Die Grünen stellten nach Bekanntgabe der Einigung klar, dass sie "in diesen für die Zukunft unseres Landes zentralen Fragen" lieber eine Entscheidung “mit breiten demokratischen Mehrheiten des neuen Bundestags der 21. Wahlperiode bevorzugt" hätten. "Die Verantwortung für dieses Verfahren tragen allein CDU/CSU und SPD", betonen sie.
Festhalten wollen die Grünen nach wie vor an einer grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse. Dazu wollen sie einen Entschließungsantrag in den neuen Bundestag einbringen, der eine Expertenkommission einsetzt und eine Reform bis Ende 2025 als Ziel festlegt.
Der Zeitplan für die GG-Änderungen im Bundestag sieht nun wie folgt aus: Am Sonntag um 14 Uhr wird der federführende Haushaltsausschuss sie beschließen, zuvor sind um 11 Uhr die mitberatenden Ausschüsse am Zug. Kommenden Dienstag soll das Finanzpaket dann im Plenum final verabschiedet werden.
Einigung auf historisches Finanzpaket: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56800 (abgerufen am: 29.04.2025 )
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