Die “Eventin” hatte im Januar 2025 eine schwere Havarie in der Ostsee. Deutsche Rettungsteams sicherten es. Das Zollamt wollte es einziehen, der Tanker sei Teil der russischen Schattenflotte. Doch daraus wird vorerst nichts.
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Der deutsche Zoll wird den vor gut anderthalb Jahren in der Ostsee vor Rügen havarierten Tanker “Eventin” vorerst nicht beschlagnahmen, ein entsprechendes Eilverfahren wurde eingestellt. Die Bundeszollverwaltung werde bis zur Entscheidung im Hauptverfahren warten, teilte das im Eilverfahren zuständige Hamburger Finanzgericht mit. “Schiff und Ladung werden bis zum Ausgang der Klageverfahren nicht eingezogen bzw. verwertet”, heißt es in der Pressemitteilung.
Die “Eventin” hatte im Januar 2025 eine schwere Havarie in der Ostsee. Alle Systeme des 274 Meter langen Schiffs fielen aus. Der mit 99.000 Tonnen russischen Öls befüllte Tanker trieb stundenlang führerlos in schwerer See, ehe ihn deutsche Rettungsteams sichern und abschleppen konnten. Seither liegt er vor der Insel Rügen. Die EU hat das Schiff später dann als Teil der russischen Schattenflotte gelistet, mit der Moskau Sanktionen umgeht.
Eventin liegt weiter vor Rügen
Sowohl der Schiffseigner als auch der Ladungseigner klagten gegen die Beschlagnahme - unter anderem mit der Begründung, dass der Tanker nur wegen eines technischen Defekts in einen Hafen der EU eingelaufen sei. Er habe “zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die EU zu transportieren.” Die beiden Eilverfahren dazu vor dem Finanzgericht Hamburg wurden nun beendet. Der Grund: Nach richterlichem Hinweis half die Bundeszollverwaltung ab, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Der Zoll sagte zu, Schiff und Ladung vorerst nicht einzuziehen. Die Beteiligten erklärten die Eilverfahren für erledigt.
Das heißt: Es wird der Ausgang der Klageverfahren abgewartet. Das Schiff und die Ladung werden bis dahin also nicht eingezogen und verwertet. Die juristische Auseinandersetzung läuft weiter, das Schiff hängt vor Sassnitz fest, sehr zum Ärger auch der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, die vor der Tourismussaison den Abtransport der “Eventin” gefordert hatte.
dpa/sjm/LTO
Vorerst keine Beschlagnahme der "Eventin": . In: Legal Tribune Online, 20.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60688 (abgerufen am: 13.09.2026 )
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