Eilantrag der Euro-Rebellen: Verfassungsbeschwerde gegen Griechenland-Hilfe

dpa/kgr/LTO-Redaktion

06.05.2010

Die sogenannten Euro-Rebellen, fünf Wissenschaftler um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, haben unmittelbar nach Verabschiedung der Griechenland-Hilfe im Bundestag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Mit 390 von 601 abgegebenen Stimmen hatte der Bundestag heute dem von CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Währungsunion-Stabilisierungsgesetzes (BT-Drs. 17/1544) zugestimmt. 72 Abgeordnete votierten gegen das Gesetz, 139 enthielten sich. Die SPD enthielt sich, Die Linke votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu.

Per Eilantrag soll jetzt erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Ausfertigung und den Vollzug des Gesetzes zur Griechenland-Hilfe untersagt.

Die Hilfe für Griechenland verstößt nach Ansicht der Kläger gegen EU-Recht und verletze auch das im Grundgesetz garantierte Recht auf demokratische Teilhabe. Auch das Grundrecht auf Eigentum sei verletzt.

Laut einer Sprecherin des Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise noch am Wochenende über den Eilantrag entschieden.

Mehr zur Griechenlandkrise in den nächsten Tagen auf www.LTO.de.

Zitiervorschlag

dpa/kgr/LTO-Redaktion, Eilantrag der Euro-Rebellen: Verfassungsbeschwerde gegen Griechenland-Hilfe . In: Legal Tribune Online, 06.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/494/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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