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Eilantrag gegen die Wiederaufnahme: BVerfG soll Bun­des­bank von EZB-Anlei­hen­kauf frei­s­tellen

29.10.2019

EZB in Frankfurt

VRD - stock.adobe.com

Ab dem 01. November sollen monatlich wieder Anleihen für 20 Milliarden Euro gekauft werden. Kritiker der EZB haben in Karlsruhe einen Antrag auf einstweiligen Stopp des Ankaufprogramms gestellt.

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Kritiker der Europäischen Zentralbank (EZB) haben beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf einstweiligen Stopp des neuen Anleihenkaufprogramms eingereicht. Der Antrag sei am Montagabend eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag. Zuerst hatte die Neue Zürcher Zeitung darüber berichtet. Die von dem Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertretenen Kläger wollen nach eigenen Angaben erreichen, dass die Bundesbank vom Vollzug der Käufe befreit wird. "Alles andere wäre ein weiterer Freibrief zum Zocken", hieß es in einer Mitteilung der Klägergruppe.

Die vorübergehend heruntergefahrenen Anleihenkäufe sollen bereits zum 1. November mit monatlich 20 Milliarden Euro wieder aufgenommen werden. Es könnte daher sein, dass die Richter über den Antrag schon in den nächsten Tagen entscheiden. Von dem Beschluss des EZB-Rats hatten sich mehrere nationale Notenbankchefs öffentlich distanziert.

Um Konjunktur und Inflation im Euroraum auf die Sprünge zu helfen, hatte der scheidende EZB-Präsident Mario Draghi bis Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in die Märkte gepumpt. Dagegen läuft seit längerem ein Verfahren in Karlsruhe, an dem auch Kerber beteiligt ist. Ende Juli wurde am Verfassungsgericht eineinhalb Tage verhandelt. Die neuen Anleihenkäufe hatten sich damals schon angedeutet.

Derzeit beraten die Richter des Zweiten Senats und arbeiten ihr Urteil aus. Sie sehen das Vorgehen der Notenbank sehr kritisch. Im Raum steht der Verdacht, dass die EZB verbotenerweise Wirtschafts- statt Währungspolitik betreibt und klammen Eurostaaten finanziell unter die Arme greift. Mit einer Entscheidung gegen die Anleihenkäufe würden sich die Richter allerdings gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellen. Dieser hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 seinen Segen erteilt.

Draghi wird mit Monatsende von der bisherigen Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, abgelöst.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Eilantrag gegen die Wiederaufnahme: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38449 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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