Das AG Frankfurt setzte am Montag gegen drei "ehrenamtliche Helfer der Polizei" eine Geldauflage fest. Den Männern wurde Amtsanmaßung und Nötigung vorgeworfen.
Die Männer hatten bei der Kontrolle einer Gruppe Jugendlicher am Frankfurter Bahnhof ihre Kompetenzen überschritten. Sie hatten beobachtet, wie die Jugendlichen auf die Gleise liefen. Bei der Kontrolle beließen sie es aber nicht beim Feststellen der Personalien. Die Jugendlichen mussten auch die Hände heben und wurden abgetastet.
Das Amtsgericht setzte am Montag eine Geldauflage für die geständigen Männer von 400, 600 und 700 Euro an. Das Vorgehen der Männer sei rechtswidrig gewesen. Sie hätten vielmehr die "richtige" Polizei alarmieren müssen. Mit der Zahlung des Geldes werde das wegen Amtsanmaßung und Nötigung geführte Strafverfahren eingestellt (Beschl. v. 22.10.2012, Az. 990 Ds 3460 Js 255834/09).*
dpa/mbr/LTO-Redaktion
*Anm. der Redaktion: Die Nachricht wurde am 23.10.2012 korrigiert. Es hieß zunächst fälschlicherweise, die Männer hätten eine Geldbuße zahlen müssen.
AG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7364 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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