Druckversion
Freitag, 13.03.2026, 19:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ehemaliger-polizeichef-muss-keinen-schadensersatz-leisten
Fenster schließen
Artikel drucken
6484

VG Gelsenkirchen zur beamtenrechtlichen Haftung: Ex-Vizepräsident der Polizei muss vorerst keinen Schadensersatz leisten

27.06.2012

Der frühere Stellvertreter eines Polizeipräsidenten muss den vom Land Nordrhein-Westfalen von ihm verlangten Schadensersatz für die höhere Bezahlung von Angestellten des Polizeipräsidiums zunächst nicht leisten. Dies entschied das VG Gelsenkirchen am Mittwoch.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) stellte fest, dass die Schadensersatzforderung gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten rechtswidrig war, weil der Personalrat nicht beteiligt worden war (Urt. v. 27.06.2012, Az. 1 K 1500/12). Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) setze die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten die Beteiligung des Personalrats voraus, wenn der Beschäftigte dies beantrage.

Zu den Beschäftigten im Sinne dieser Vorschrift gehöre nach Auffassung der Kammer auch ein Ruhestandsbeamter wie der Kläger. Die Mitbestimmung des Personalrats diene dazu, die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die Berücksichtigung sozialer Belange zu sichern. Dieser Zweck erlange besondere Bedeutung, wenn - wie hier - aktuelle und ehemalige Beschäftigte gemeinsam haften sollen.

Der Mann war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand 2008 als stellvertretender Behördenleiter für die Personalangelegenheiten zuständig. In den Jahren 2002 bis 2005 wirkte er daran mit, dass 14 Angestellte des Polizeipräsidiums tariflich höher eingruppiert wurden. Das Rechnungsprüfungsamt sah in der Höhergruppierung der Angestellten einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht und damit einen Schaden des Landes. Im März 2012 machte es Schadensersatz geltend und verlangte von ihm sowie zwei weiteren Beamten 1,3 Millionen Euro.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 plö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Gelsenkirchen zur beamtenrechtlichen Haftung: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6484 (abgerufen am: 13.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Beamtenrecht
    • Beamte
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
Ein Shetlandpony 09.03.2026
Tierhalterhaftung

OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung:

Die Schwer­kraft ist schuld, wenn ein ster­bendes Pony auf die Tier­ärztin stürzt

Die Tierhalterhaftung reicht sehr weit. Doch wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift sie nicht mehr. Das sei nun wirklich keine typische Tiergefahr mehr, so das OLG Frankfurt – sondern einfach die Schwerkraft.

Artikel lesen
Besucher vor dem Alten Museum in Berlin 04.03.2026
Lehrer

VG Münster: Lehrer kann sich auch woanders angesteckt haben:

Corona-Erkran­kung nach Berlin-Klas­sen­fahrt ist kein Dien­st­un­fall

Corona-Infektion kurz nach der Klassenfahrt. Das kennen wahrscheinlich viele Lehrer. Ein Dienstunfall ist das aber nur, wenn ausgeschlossen ist, dass man sich woanders angesteckt hat.

Artikel lesen
Frau wartet am Flughafen 04.03.2026
Fluggastrechte

EuG zu Fluggastrechten:

Auf die einen Pas­sa­giere gewartet, für die anderen Ent­schä­d­i­gung

Eine Airline wartete auf Passagiere, deren Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht pünktlich war. Deren Verspätung muss sie zwar nicht entschädigen, aber was ist mit den Passagieren, die nur deshalb auch noch Verspätungen hatten?

Artikel lesen
Uncomfortable walk on cobblestone street: woman in wedge sandals struggles with uneven pavement. 03.03.2026
Amtshaftung

LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflichtverletzung:

Keine Amts­haf­tung für kleine Lücke im Pflaster der Alt­stadt

Wo enden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum und wo beginnt Eigenverantwortung? Das musste das LG Koblenz auf die Klage einer Frau entscheiden, die ganz in der Nähe der historischen Innenstadt wohnt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor / Ver­wal­tungs­recht

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Logo von Landesapothekerkammer Hessen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landesapothekerkammer Hessen , Frank­furt am Main

Logo von SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Ju­rist (m/w/d) - Um­welt­recht / Kreis­lauf­wirt­schafts­recht /...

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH , Pots­dam

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Lei­tung der Ab­tei­lung Im­mo­bi­li­en

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung , Ber­lin

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
White & Case LLP - Exklusives Kaiserseminar

26.03.2026, Hamburg

Logo von Deutscher Mietgerichtstag e.V.
28. Deutscher Mietgerichtstag

13.03.2026, Dortmund

Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere im Verwaltungsverfahren (5 Zeitstunden)

13.03.2026

Zertifizierungskurs "Recht trifft KI" - Modul 3: "KI Compliance – Regulierung & Gestaltung"

13.03.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Sozialrecht im Fernstudium/ online

13.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH