Knapp eine Woche nach dem Beschluss des BVerfG hat das Bundeskabinett die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Homo-Partnerschaften mit der Ehe auf den Weg gebracht. Unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschloss die Ministerrunde am Mittwoch den Entwurf für eine rasche Neuregelung des steuergünstigen Ehegattensplittings.
Die schwarz-gelbe Koalition will den Gesetzentwurf noch diese Woche ins Parlament einbringen. Darüber abgestimmt werden soll Ende Juni, noch bevor das Parlament in die Sommerpause geht. Eine volle Gleichstellung auch im Adoptionsrecht stößt in der Union aber weiter auf Widerstand.
Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vergangene Woche erzwungene Ausweitung des Ehegattensplittings auf die etwa 34.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften kostet den Staat künftig 55 Millionen Euro im Jahr. Von den Mindereinnahmen entfällt die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. Die rückwirkende Korrektur ab 2001, welche bei Rechtsexperten auf Kritik gestoßen ist, schlägt einmalig mit 150 Millionen Euro zu Buche. 2013 ergeben sich damit dem Entwurf zufolge Kosten von 175 Millionen Euro.
Das BVerfG hatte in der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) gesehen. Die Karlsruher Richter waren der Ansicht, es brauche einen besonderen Differenzierungsgrund, um eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu benachteiligen. Diesen böten die entsprechenden Vorschriften nicht. So liege eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung vor. Auch wenn die Regelung selbst an den Familienstand anknüpfe, sei die Ehe oder die Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit der sexuellen Orientierung verbunden.
Der Beschluss des BVerfG liegt auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung: Bereits 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einem entsprechenden Beschluss des BVerfG von 2009 homosexuelle Lebenspartner versorgungsrechtlich gleichgestellt. Ebenfalls im Jahr 2010 sorgte das BVerfG dann für die Gleichstellung bei der Erbschaftsteuer.
una/dpa/LTO-Redaktion
Nach der Entscheidung des BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8908 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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