Druckversion
Friday, 31.03.2023, 17:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ehegatten-und-eingetragene-lebenspartner-sind-bei-grunderwerbssteuer-gleich-zu-behandeln/
Fenster schließen
Artikel drucken
6795

BVerfG zur Grunderwerbsteuer: Eingetragene Lebenspartner und Ehegatten sind gleich zu behandeln

08.08.2012

Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 verstößt gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter entschieden in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, dass auch Altfälle nachträglich bessergestellt werden müssen.

Anzeige

Die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern lasse sich nicht unter familien- und erbrechtlichen Gesichtspunkten rechtfertigen, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die der Steuerbefreiung zugrundeliegende gesetzgeberische Vermutung, dass Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten wie bei den ebenfalls steuerbefreiten nahen Verwandten häufig zur Regelung familienrechtlicher Ansprüche der Ehegatten untereinander oder in Vorwegnahme eines Erbfalls erfolgen, gelte daher ebenso für eingetragene Lebenspartner. Des Weiteren begründe die eingetragene Lebenspartnerschaft ebenso wie die Ehe eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht, so dass die Ungleichbehandlung auch nicht mit einem aus besonderen rechtlichen Bindungen gespeisten Familienprinzip zu rechtfertigen sei (Beschl. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 16/11).

Geklagt hatten zwei eingetragene Lebenspartner, die im Rahmen ihrer Trennung im Jahre 2009 eine Auseinandersetzungsvereinbarung geschlossen hatten, mit der sie sich wechselseitig ihre Miteigentumsanteile an zwei jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Immobilien zum Zwecke des jeweiligen Alleineigentums übertrugen. Ihre gegen die jeweils festgesetzte Grunderwerbsteuer gerichteten Klagen führten zur Vorlage durch das Finanzgericht, das die Vorschrift des § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes  (GrEStG) a. F. wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig hält.

Der Erste Senat des BVerfG entschied nun, dass § 3 Nr. 4 GrEStG a. F. sowie auch die übrigen Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG a. F. mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind, soweit sie eingetragene Lebenspartner nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreien.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2012 eine Neuregelung für die Altfälle zu treffen, die die Gleichheitsverstöße rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 beseitigt.

Enthält Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Grunderwerbsteuer: Eingetragene Lebenspartner und Ehegatten sind gleich zu behandeln . In: Legal Tribune Online, 08.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6795/ (abgerufen am: 31.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BVerfG zur Wirksamkeit von Kinderehen - Deut­sch­land muss Folgen unwirk­samer Kin­der­ehen regeln
  • BGH zur Befangenheit in Berufungsinstanz - Richter darf nicht über Urteile seiner Frau ent­scheiden
  • Eheverbote während der Nazizeit - Der lange Arm des dritten Reichs
  • Revisionsverfahren gegen Olaf Latzel - Frei­spruch für "Pastor Lie­blos" auf­ge­hoben
  • BGH zu Corona-Hochzeiten und gestörter Geschäftsgrundlage - Kün­di­gung der Hoch­zeits-Loca­tion nur als ultima ratio
  • Rechtsgebiete
    • Steuerrecht
  • Themen
    • Ehe
    • Grunderwerbsteuer
    • Homosexualität
    • Lebenspartnerschaft (eingetragene)
TopJOBS
Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Stutt­gart

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic - Re­gi­on Nord (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , 100% Re­mo­te

Rechts­an­walt Ge­sell­schafts- und/oder Steu­er­recht (m/w/d)

Treuhand Rechtsberatung Hochhäusler · Duwe & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Ol­den­burg (Oldb)

Fach­an­walt / Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht

Pfordte Bosbach Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Rechts­an­wält:in für die Be­rei­che Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

MELCHERS Rechtsanwälte PartG mbB , Mann­heim

Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s , Lu­x­em­burg

Rechts­an­walt (w/m/d) Tax / Steu­er­struk­tu­rie­rung

BMH BRÄUTIGAM & PARTNER , Ber­lin

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) im Ge­sell­schafts­recht und Steu­er­recht

Scheidle & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB , Augs­burg

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Wirt­schafts­straf­recht

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
COMPLIANCE TRAINING COURSE

19.04.2023

e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Mediation Kompakt-Ausbildung

18.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH