Die Warnung der Behörden vor Gurken könnte bald ein deutsches Gericht beschäftigen: Ein spanischer Gemüsehändler will spätestens diesen Donnerstag in Hamburg Klage erheben. Um Geld soll es dabei aber noch nicht gehen.
Die Rechtsanwältin des Spaniers teilte mit, dass die Hamburger Gesundheitsbehörde bisher die Einsicht in die Akten verweigere. Der Eilantrag vor dem Hamburger Verwaltungsgericht soll die Behörde zur Vorlage der Unterlagen zwingen, damit ein Nachweis über die Verletzung gesetzlicher Sorgfaltspflicht möglich sei, so die Anwältin.
Es seien nämlich die vorgeschriebenen Kontrollproben nicht entnommen worden, so dass die Gurken fälschlicherweise als Ursache für die EHEC-Infektion angegeben wurden. Zwar seien auf den Gurken auch EHEC-Bakterien nachgewiesen worden, es handelte sich aber um einen anderen Typ der Bakterien.
Eine solche Sorgfaltspflichtverletzung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage auf Schadensersatz, der angesichts der Schäden in die Millionen gehen könnte. Bisher wurden die Erfolgsaussichten möglicher Klagen als gering eingeschätzt. Belegte Sorgfaltspflichtverletzungen der Behörden könnten die Chancen der Geschädigten hingegen deutlich verbessern.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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EHEC-Krise: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3469 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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