Die gefürchteten Bakterien vom Stamm O104:H4 haben auch in Deutschland Auswirkungen, bei denen es nicht nur um Durchfall oder das gefährliche Hus geht. Ein landwirtschaftlicher Betrieb aus Bienenbüttel, der mit einem Verkaufsverbot belegt wurde, kämpft hiergegen an - und gegen die Insolvenz.
Am Sonntag, den 5. Juni 2011 um 17 Uhr schritten die Behörden im Kampf gegen EHEC zur Tat. Der Landkreis Uelzen teilte dem Landwirt aus Bienenbüttel mündlich mit, er dürfe Sprossen nicht mehr in den Verkehr bringen. Am 8. Juni und am 10. Juni 2011 folgte dann die Papierversion des Verbots, noch ein wenig später die verstärkte Version: Nun durften überhaupt keine Lebensmittel mehr den Hof verlassen. Und was seit Mitte April zum Kunden gelangt sei, müsse zurück geholt werden.
Wie lang das Verbot gelten soll, wurde auch mitgeteilt. Alle Proben müssten negativ sein, Räume und Einrichtungsgegenstände gereinigt und desinfiziert worden sein und keiner der Mitarbeiter mehr an einer Durchfallerkrankung leiden. Außerdem dürfe kein anderer "Anhaltspunkt für eine lebensmittelhygienerechtliche Gefahr" mehr vorliegen.
Mit seiner Klage vom 5. Juli 2011 will der Landwirt das Verbot aus der Welt schaffen. Außerdem will er festgestellt haben, dass die Rückholaktion rechtswidrig gewesen ist. Denn in keiner der rund 1.000 Proben ab dem 3. Juni 2011 sei ein EHEC-Erreger gefunden worden. Das Verkaufsverbot verpflichte ihn faktisch zur Betriebsstillegung. Die wirtschaftlichen Verluste seien enorm und die Gefahr der Insolvenz groß.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg (VG) hat nun den beklagten Landkreis Uelzen aufgefordert, innerhalb von fünf Wochen Stellung zu nehmen. Problematisch ist dabei, dass die Klage nach dem Lebensmittelrecht keine aufschiebende Wirkung hat - trotz Erhebung muss der Hofinhaber die Verbote und Anordnungen weiter befolgen. Wann über die Klage entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar.
ssc/LTO-Redaktion
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EHEC-Erreger: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3708 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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