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EGMR: Russ­land muss Nawalny Ent­schä­d­i­gung zahlen

10.11.2020

Justiz in Russland (Symbolbild)

Corgarashu - stock.adobe.com

Der EGMR hat entschieden, dass Russland die Rechte des Oppositionellen Alexej Nawalny bei einer Festnahme im Jahr 2012 verletzt hat. Es ist nicht das erste Mal, dass der EGMR Russland für den Umgang mit dem Politiker verurteilt.

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Russland hat den Oppositionellen Alexej Nawalny bei einer Verhaftung im Jahr 2012 entwürdigend behandelt und sein Recht auf Vesammlungsfreiheit, sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Straßburger Gerichts hatte ein Polizist unnötig Gewalt gegen Nawalny angewandt. Auch dass er nach der Festnahme etwa 18 Stunden in Gewahrsam war, war demnach willkürlich und ungerechtfertigt gewesen. (Urt. v. 10.11.2020, Nr. 75186/12).

Nawalny war nach Massenprotesten mit Zehntausenden Teilnehmern vor der Rückkehr von Wladimir Putin in den Kreml mit weiteren prominenten Oppositionellen festgenommen worden. Er wurde zu 15 Tagen Arrest verurteilt, weil er bei seiner Festnahme Widerstand geleistet und regierungsfeindliche Parolen gerufen habe, hieß es damals.

Die Proteste am 6. Mai - einen Tag vor der Amtseinführung Putins - waren die größten des Jahres 2012. Es kam zu blutiger Polizeigewalt gegen die Demonstranten und Hunderten Festnahmen. Putin hatte damals als Regierungschef das Präsidentenamt von Dmitri Medwedew übernommen, den er daraufhin zum Ministerpräsidenten machte. Nawalny hatte die Rochade als undemokratisch kritisiert.

Weil bei der Verhandlung von Nawalny eingereichte Dokumente nicht berücksichtigt worden seien, sei auch sein Recht auf eine faire Anhörung verletzt worden, heißt es weiter in der Entscheidung des EGMR. Russland soll nun eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro an Nawalny zahlen. Einer Gerichtssprecherin zufolge ist es das siebte Mal, dass Russland in einem Fall gegen Nawalny vor dem EGMR verliert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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EGMR: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43376 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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