Ämtersperre wegen Steuerbetrugs: EGMR streicht Ber­lus­coni-Ver­fahren

27.11.2018

Nach einer Verurteilung im Jahr 2013 durfte Silvio Berlusconi sechs Jahre lang keine politischen Ämter mehr übernehmen. Ein Verstoß gegen seine Menschenrechte? Der EGMR wird dazu nun doch nicht entscheiden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Verfahren um die Ämtersperre von Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi fallengelassen. Auf Antrag Berlusconis habe man den Fall aus der Liste gestrichen, teilte das Straßburger Gericht am Dienstag mit (Beschwerdenummer 58428/13).

Ursprünglich hatte der heute 82-Jährige sich darüber beklagt, dass er 2013 aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs für sechs Jahre das Recht verlor, politische Ämter zu übernehmen. Mittlerweile ist Berlusconi in Italien jedoch rehabilitiert, er darf nach einer fast fünfjährigen Sperre wieder bei Wahlen antreten. Im Juli kündigte der Politiker nach Angaben des EGMR schließlich an, seine Beschwerde nicht weiter verfolgen zu wollen.

Gegen den Chef der bürgerlich-konservativen Forza Italia liefen seit den 1990er-Jahren Dutzende Verfahren. Es ging um Vorwürfe wegen Bestechung, Amtsmissbrauchs oder Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde er nur wegen Steuerbetrugs.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ämtersperre wegen Steuerbetrugs: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32347 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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