Das in Österreich geltende Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied das Straßburger Gericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.
Das Verbot verletze nicht das in der Konvention garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens. Der österreichische Gesetzgeber habe "sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht", befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Beschwerde-Nr. 57813/00).
Darüber hinaus sei es nach österreichischem Recht nicht verboten, im Ausland eine künstlichen Befruchtung unter Verwendung von in Österreich verbotenen Methoden vornehmen zu lassen.
In Deutschland sind Eizellenspenden ebenfalls verboten, Samenspenden hingegen erlaubt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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EGMR: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4713 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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