Zwei Jahre nach dem Tod des Kremlkritikers Alexej Nawalny hat der EGMR Russland erneut verurteilt: Nach seiner Rückkehr aus Deutschland sei Nawalny willkürlich inhaftiert und im Straflager unmenschlich behandelt worden.
Zum wiederholten Male hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen seines aggressiven und willkürlichen Vorgehens gegenüber dem mittlerweile verstorbenen Alexej Nawalny verurteilt. Nawalny war Russlands wohl bekanntester Oppositioneller, einer der lautstärksten Kritiker des autoritären Regimes unter Präsident Wladimir Putin.
Aus diesem Grund war Nawalny mehrfach inhaftiert und verurteilt worden. Im Jahr 2014 wurde Nawalny zusammen mit seinem Bruder wegen angeblichen Betrugs und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, die bei Alexej Nawalny zur Bewährung ausgesetzt wurde, später aber wegen vermeintlicher Verstöße gegen Auflagen in eine Haftstrafe umgewandelt wurde.
Im August 2020 wurde Nawalny bei einer Reise nach Sibirien mit einem Nervengift aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet und entkam knapp dem Tod. Er wurde in Deutschland behandelt. Bei seiner Rückkehr nach Russland im Januar 2021 wurde er festgenommen und war seitdem inhaftiert. Am 17. Februar 2021 ordnete der EGMR in einem Eilverfahren an, Nawalny unverzüglich freizulassen. Daran gehalten hat sich Russland allerdings nicht. Im Gegenteil: Nawalny wurde wegen "Extremismus" zu mehrjähriger Lagerhaft verurteilt. Dort wurde er unter prekären Bedingungen – teilweise an unbekannten Orten – festgehalten, misshandelt und gefoltert.
So hat Russland zahlreiche Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, wie der EGMR am Dienstag entschied (Beschwerde-Nr. 4743/21 und 37083/21), nämlich das Recht auf Leben aus Art. 2 EMRK, das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK und das Recht auf Freiheit und Sicherheit aus Art. 5 EMRK. Nach Nawalnys Tod verfolgte seine Witwe Julia Nawalnaja seine Individualbeschwerde vor dem EGMR weiter.
"Offensichtliche Rechtsverweigerung"
Das Strafurteil aus dem Jahr 2014 bildete auch die Grundlage für Nawalnys Festnahme nach seiner Rückkehr aus Deutschland im Jahr 2021. Die russischen Behörden leiteten ein Verfahren zur Vollstreckung der damals verhängten Bewährungsstrafe ein. Der EGMR hatte bereits 2017 entschieden, dass die Verurteilung willkürlich war. Wegen Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK und den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" aus Art. 7 EMRK verurteilte er Russland zur Zahlung von Schadensersatz.
Die damals festgestellte tiefgreifende Willkür habe jetzt die Schwelle einer "offensichtlichen Rechtsverweigerung" erreicht, so der EGMR. Die Inhaftierung sei rechtswidrig gewesen und verstoße daher gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit aus Art. 5 Abs. 1 EMRK.
"Gerichte haben keinen Versuch unternommen, Nawalny zu schützen"
Der EGMR nahm auch einen Verstoß gegen Nawalnys Recht auf Leben aus Art. 2 EMRK an. Zum Zeitpunkt von Nawalnys Rückkehr nach Russland habe weiterhin eine unmittelbare Gefahr für sein Leben bestanden, so der EGMR. Auch Nawalny selbst hatte vor den russischen Gerichten die Befürchtung geäußert, dass eine Inhaftierung sein Leben gefährden würde.
Trotz des beinahe tödlichen Giftanschlags aus dem Jahr 2020 hätten die Gerichte keine Risikobewertung vorgenommen und keinen Versuch unternommen, Nawalny zu schützen. Auch die Eilentscheidung des EGMR sowie die Resolutionen des Ministerkomitees des Europarates, in denen Nawalnys Freilassung gefordert wurde, hätten sie ignoriert.
Nawalny starb am 16. Februar 2024 im berüchtigten und abgelegenen Straflager "Polarwolf" in Charp – laut russischen Behörden eines natürlichen Todes. Die genauen Umstände sind nicht bekannt, allerdings gab es schnell Zweifel an der offiziellen Version.
Videoüberwachung, abrasierte Haare und Schlafentzug
Während seiner Inhaftierung ist Nawalny nach den Ausführungen des EGMR zudem unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt gewesen, was einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK darstelle.
Nawalny habe während eines Teils seiner Haftzeit unter ständiger Videoüberwachung gestanden. Zudem sei er nachts alle ein bis zwei Stunden für "Sicherheitskontrollen" geweckt worden. Er sei deshalb 39 Tage lang willkürlich Schlafentzug ausgesetzt gewesen, selbst während eines Hungerstreiks und trotz Rückenschmerzen. Ihm seien auch die Haare vollständig abrasiert worden.
Insgesamt sei Nawalny gleichzeitig mehreren Formen der Misshandlung ausgesetzt gewesen. "Diese Aspekte seiner Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider", so der EGMR.
Russland muss Nawalnys Witwe nun eine Entschädigung von 26.000 Euro für immaterielle Schäden zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl Russland als auch Julia Nawalnaja können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen. Dass Russland Rechtsmittel einlegt, ist nicht zu erwarten. Allerdings hat Russland nach seinem Ausschluss aus dem Europarat vor knapp vier Jahren auch offiziell angekündigt, sich nicht mehr an Entscheidungen des EGMR zu halten.
Mit Material der dpa
EGMR verurteilt Russland wegen Nawalny-Inhaftierung: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59219 (abgerufen am: 19.02.2026 )
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