Immer wieder geht Prinzessin Caroline von Monaco gegen Berichterstattungen zu ihrer Person durch die Presse vor. Am Donnerstag scheiterte sie mit einer Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EGMR, die sie auf eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gestützt hatte.
Hintergrund des aktuellen Verfahrens war die Veröffentlichung von Urlaubsfotos der Adligen und ihres Ehemanns Ernst August von Hannover in einer Zeitschrift im Jahre 2002. Hiergegen hatte sich die Prinzessin aus dem Fürstentum Monaco über mehrere Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewehrt.
Aus Sicht der Monarchin hätten die deutschen Gerichte die Veröffentlichung dieser und anderer Aufnahmen aus ihrem Privatleben nach einem Urteil des EGMR aus 2004 verbieten müssen.
Dem schlossen sich die Straßburger Richter nicht an. Die deutschen Gerichte hätten in ihren Entscheidungen nach 2004 das Urteil des EGMR berücksichtigt und zwischen dem Schutz des Privatlebens und dem öffentlichen Interesse an einer Berichterstattung abgewogen (Urt. v. 19.09.2013, Az. 8772/10).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
tko/LTO-Redaktion
EGMR zu Paparazzo-Bild: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9592 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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