Ein wegen Drogenhandels in zwei Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilter Deutscher ist in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Seine Verurteilung fuße im Wesentlichen auf Beweisen, die durch eine unrechtmäßige Tatprovokation von verdeckten Ermittlern erlangt worden seien, entschied der EGMR am Donnerstag und verurteilte die Bundesrepublik zur Zahlung von 16.500 Euro.
Der bis zu seiner Verhaftung strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Mann hatte beklagt, dass sein Strafverfahren unfair gewesen sei, da er zu den Straftaten von verdeckten Ermittlern angestiftet worden sei. Sie hätten seine Zweifel hinsichtlich eines Drogendeals ausgeräumt und ihn dazu überredet, mit Drogen zu handeln. Die so gegen ihn erlangten Beweise seien zu seiner Verurteilung verwendet worden. Dies bewertete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Danach darf vor Gericht kein Beweis genutzt werden, der durch Anstiftung von Polizisten erlangt wurde. Die Richter verwiesen darauf, dass der Mann nicht vorbestraft war, als er von den verdeckten Ermittlern angesprochen wurde. Außerdem habe er bei den ersten Kontakten jede Mitwirkung am Drogenhandel abgelehnt. Der 53-Jährige erhält für den erlittenen Schaden eine Entschädigung von 8.000 Euro sowie 8.500 Euro als Kostenentschädigung (Urt. v. 23.10.2014, Az. 54648/09).
dpa/age/LTO-Redaktion
EGMR sieht unfaires Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13573 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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