Der EGMR hat in einem Urteil von Donnerstag zahlreiche Menschenrechtsverletzungen beim Verfahren gegen die in Russland inhaftierten ehemaligen Geschäftsleute Mikhail Borisovich Chodorkowskij und Platon Leonidovich Lebedev festgestellt. Chodorkowskij wurde eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert in seinem Urteil die unfairen Prozessbedingungen sowie die Unterbringung in einem Gefangenenlager. Letztere sei nach Ansicht des Gerichts ungerechtfertigt und verstoße gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Urt. v. 25.07.2013, Az. 11082/06 und 13772/05). Zudem wurden mehrere Verstöße gegen Art. 6 festgestellt.
Keinen Verstoß sah das Gericht hingegen im Hinblick auf eine mögliche politische Motivation des Prozesses, die viele Kritiker der Verurteilung Chodorkowskijs Russland unterstellen: Die bloße Vermutung anderweitiger Beweggründe einer Verurteilung reiche nicht aus; vielmehr müssten stichhaltige Beweise hierfür erbracht werden. Dies sei vorliegend nicht geschehen.
Chodorkowskij war wegen Steuerhinterziehung und Betruges zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
age/LTO-Redaktion
Prozess gegen Kremlkritiker Chodorkowskij: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9218 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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