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Meinungsfreiheit nicht verletzt: Rechts­ex­t­re­mist Le Pen schei­tert vor EGMR

06.10.2016

Jean-Marie Le Pen (2007)

Bild: staffpresi_esj, WikimediaCommons, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die Verurteilung des Rechtsextremisten Jean-Marie Le Pen wegen Aussagen zur Nazi-Zeit hat ihn nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Der EGMR wies eine Beschwerde des Politikers zurück.

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Französische Gerichte haben den Rechtsextremisten Jean-Marie Le Pen (88) nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies am Donnerstag eine Beschwerde des Politikers wegen einer Verurteilung nach Aussagen zur Nazi-Zeit zurück.

Der Gründer des rechtsextremen Front National hatte 2005 in einer Wochenzeitschrift erklärt: "Zumindest in Frankreich war die deutsche Besatzung nicht besonders unmenschlich, selbst wenn es Übergriffe gab, die in einem 550.000 Quadratkilometer großen Land unvermeidlich sind."

Er war deshalb zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das sei verhältnismäßig gewesen, entschied das Menschenrechtsgericht. Zumal Le Pens Aussagen weit von einer konstruktiven Kritik entfernt gewesen seien. Der Politiker, der mittlerweile aus dem Front National ausgeschlossen wurde, ist bereits häufiger wegen Aussagen zur Nazi-Zeit verurteilt worden. Zuletzt wurde seine Tochter, die heutige Chefin des Front National, in einem Strafverfahren wegen mutmaßlich rassistischer Äußerungen freigesprochen.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Meinungsfreiheit nicht verletzt: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20797 (abgerufen am: 12.06.2025 )

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