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EGMR-Urteil zum Inzestverbot rechtskräftig: Sex zwischen Geschwistern bleibt in Deutschland strafbar

08.10.2012

Inzest darf in Deutschland weiterhin gesetzlich verboten bleiben. Ein entsprechendes Urteil des EGMR vom April ist nun rechtskräftig. Der Antrag eines wegen seiner sexuellen Beziehung zu seiner Schwester verurteilten Mannes, seinen Fall zur Überprüfung an die Große Kammer zu verweisen, wurde nach Medienberichten abgewiesen.

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Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die erneute Überprüfung eines Urteils einer Kleinen Kammer des EGMR zum deutschen Inzestverbot durch die Große Kammer abgelehnt.

Den Antrag hatte ein aus Leipzig stammender Mann gestellt, der wegen einer Beziehung zu seiner geistig behinderten Schwester in Deutschland wegen Beischlafs mit Verwandten mehrfach verurteilt worden war. Gegen seine Verurteilung zog er bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses wies seine Beschwerde im Februar 2008 ab. In der Folge wandte er sich an den EGMR und forderte dort erfolglos von Deutschland 36.000 Euro Schadensersatz.

Eine Kleine Kammer des Straßburger Gerichts hatte die Klage des Leipzigers im April 2012 unter anderem mit dem Argument abgewiesen, Sex unter Geschwistern sei in einer Mehrheit der europäischen Länder untersagt. Da es in der Frage keinen Konsens gebe, müsse den Staaten ein Ermessungsspielraum eingeräumt werden. Daraufhin beantragte der Mann Anfang Juli die Überweisung an die Große Kammer, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dies wurde nun von einem Gremium aus fünf Richtern abgelehnt. An die Große Kammer mit 17 Richtern werden im Regelfall Fälle überwiesen, bei denen es um wichtige Grundsatzfragen geht.

mbr/LTO-Redaktion

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EGMR-Urteil zum Inzestverbot rechtskräftig: Sex zwischen Geschwistern bleibt in Deutschland strafbar . In: Legal Tribune Online, 08.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7261/ (abgerufen am: 14.08.2022 )

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